wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 28.01.2021
L 10 VE 11/16 -

Keine Entschädigung für nicht nachgewiesenen Impfschaden

Bloße Möglichkeit einer Schädigung begründet keinen Entschädigungs­anspruch

Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) hat entschieden, dass ein Impfschaden nach gesicherten medizinischen Forschungs­ergebnissen zu beurteilen ist. Die bloße Möglichkeit einer Schädigung durch den Impfstoff reicht für einen Entschädigungs­anspruch nicht aus.

Zugrunde lag das Verfahren eines Soldaten (geb. 1988) aus dem Landkreis Oldenburg. Zur Vorbereitung eines Auslandseinsatzes wurde er im Jahre 2010 gegen Gelbfieber geimpft. In der Folgezeit klagte der Mann über eine Verlangsamung der Augenbewegungen, Schwindel, Sprachprobleme und Unbeweglichkeit. In einer ersten Einschätzung hielt der Truppenarzt einen Zusammenhang zwischen den neurologischen Ausfällen und der Impfung für möglich. Die Bundeswehr lehnte eine Entschädigung jedoch ab, da es Hinweise dafür gäbe, dass die Erkrankung schon vorher aufgetreten sei. Demgegenüber verwies der Mann auf Stellungnahmen seiner behandelnden Ärzte, die einen Zusammenhang für möglich hielten. Sofern es früher schon zu Verzögerungen der Blickbewegungen gekommen sei, liege dies nach Ansicht des Mannes an Überarbeitung.

Impfung als Ursache ausgeschlossen

Auf Grundlage mehrerer ausführlicher Gutachten hat das LSG die Rechtsauffassung der Bundeswehr bestätigt. Das Gericht konnte nicht feststellen, dass die Impfung für die Erkrankung (med. Rhombenzephalitis) ursächlich gewesen ist. Die genaue Ursache sei nicht bekannt. Ursachen vieler neurologischer Erkrankungen seien wissenschaftlich noch nicht erforscht. Maßgeblich sei der aktuelle Stand der medizinischen Wissenschaft gemäß den Arbeitsergebnissen der Ständigen Impfkommission und der weltweiten Begleitforschung zu etwaigen Impfschäden.

Keine Berichte über ähnliche Fälle bekannt

Obwohl der verwendete Impfstoff schon in über 600 Millionen Dosen verimpft worden sei, gäbe es im wissenschaftlichen Schrifttum keine Berichte über ähnliche Fälle. Dies sei ein Indiz für anderweitige Gründe zumal der Mann schon vor der Impfung erste Symptome der Krankheit gezeigt habe. Die Gutachter hätten Überarbeitung als medizinische Ursache der Veränderung der Augenbewegungen ausgeschlossen.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.03.2021
Quelle: Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, ra-online (pm/aw)

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Urteile zu den Schlagwörtern:

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/LSG-Niedersachsen_L-10-VE-1116_Keine-Entschaedigung-fuer-nicht-nachgewiesenen-Impfschaden.news29983.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 29983 Dokument-Nr. 29983

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.