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Das Landesozialgericht Niedersachsen-Bremen hat entschieden, dass ein Anspruch auf Gewährung einer Altersrente ohne Kürzung aufgrund eines Versorgungsausgleichs nicht besteht, wenn ein wirksamer gegenseitiger Unterhaltsverzicht vorliegt. Die Voraussetzungen des § 5 Abs. 1 des Gesetzes zur Regelung von Härten im Versorgungsausgleich (VAHRG) in der bis zum 31. August 2009 geltenden Fassung sind dann nicht erfüllt.
Dem Verfahren lag der Fall eines 1941 geborenen Klägers zugrunde, der rechtskräftig im Jahre 2000 von seiner 1948 geborenen Ehefrau geschieden wurde. Im Rahmen der Entscheidung zum
Bei der Berechnung der ab Dezember 2006 an den Kläger gezahlten
Den im November 2007 gestellten Antrag des Klägers auf Zahlung einer nicht im Rahmen des Versorgungsausgleichs gekürzten Rente lehnte die Beklagte ab. Zur Begründung führte sie aus, dass die Voraussetzungen für die Zahlung einer nicht aufgrund Versorgungsaugleichs gekürzten Rente gemäß § 5 VAHRG nicht vorlägen. Die geschiedene Ehefrau als Berechtigte habe mit einer notariell beglaubigten Erklärung auf Unterhalt verzichtet. Es läge keine wesentliche Veränderung der Einkommensverhältnisse vor, die geeignet wäre, einen Unterhaltsanspruch zu begründen.
Die Beklagte lehnte einen im Jahr 2008 von dem Kläger gestellten Antrag auf Rücknahme der Entscheidung ab und wurde vom Sozialgericht bestätigt. Dieses sah ebenfalls die Voraussetzungen des § 5 VAHRG als nicht gegeben an und führte weiter aus, dass der Kläger insbesondere auch durch die Zahlung der 77.000 DM als Gegenleistung für die Übertragung des Miteigentumsanteils seiner geschiedenen Ehefrau an dem gemeinsamen Grundstück auf ihn keine Unterhaltsabfindung geleistet habe.
Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat die Berufung des Klägers zurückgewiesen und ausgeführt, dass die Regelung des § 5 Abs. 1 VAHRG hier anwendbar sei. Zwar sei das VAHRG mit dem 1. September 2009 durch das Gesetz über den
Weiterhin führte das Landessozialgericht aus, dass nicht festzustellen sei, dass der Kläger in Abweichung von dem ausdrücklichen
(1) Solange der Berechtigte aus dem im
(2) [...]
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.07.2014
Quelle: Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen/ra-online
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Dokument-Nr. 18577
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