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Die Eigenheimzulage darf nicht als Einkommen auf das neue Arbeitslosengeld II angerechnet werden. Das entschied das Landessozialgericht Hamburg am 07.07.2005.
Die Zulage diene ausschließlich zur Förderung der Anschaffung eines selbstgenutzten Eigenheims und nicht der Bestreitung des Lebensunterhalts.
Entsprechend urteilte auch schon das Landessozialgericht Niedersachen-Bremen (Beschluss vom 15.04.2005: Keine Anrechnung der Eigenheimzulage beim Arbeitslosengeld II).
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.07.2005
Quelle: ra-online
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Dokument-Nr. 773
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