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Ein Anspruch auf Versorgung mit Cannabis gemäß § 31 Abs. 6 SGB V besteht bei einem Schlafapnoesyndrom mit Schlafstörungen und Zähneknirschen nicht. Insofern liegt keine schwerwiegende Erkrankung im Sinne der Vorschrift vor. Dies hat das Landessozialgericht Baden-Württemberg entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall beanspruchte ein Mann seit Ende 2018 von der gesetzlichen Krankenversicherung die
Das Landessozialgericht Baden-Württemberg bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz. Der Kläger habe keinen Anspruch auf eine
Selbst wenn man in dem
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.03.2021
Quelle: Landessozialgericht Baden-Württemberg, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 30023
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