wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 18.03.2020
L 3 AS 3212/18 -

ALG-II: Fahrtkosten zwecks täglicher Methadon-Substitutions­behandlung stellt Mehrbedarf dar

Keine Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen

Die Fahrtkosten für eine tägliche Methadon-Substitutions­behandlung stellen für einen ALG-II-Empfänger ein Mehrbedarf gemäß § 21 Abs. 6 SGB II dar. Für die gesetzlichen Krankenkassen besteht keine Leistungspflicht. Dies hat das Landessozialgericht Baden-Württemberg entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall erhob eine ALG-II-Empfängerin im Jahr 2018 Klage gegen das Jobcenter auf Anerkennung eines Mehrbedarfs. Hintergrund dessen waren Fahrtkosten, die durch ihre tägliche Methadon-Substitutionsbehandlung entstanden. Das Jobcenter lehnte eine Leistung ab und verwies auf die gesetzliche Krankenversicherung. Das Sozialgericht Karlsruhe gab der Klage statt. Dagegen richtete sich die Berufung des Jobcenters.

Anspruch auf Mehrbedarf aufgrund Fahrtkosten

Das Landessozialgericht Baden-Württemberg bestätigte die Entscheidung des Sozialgerichts und wies daher die Berufung des Jobcenters zurück. Der Klägerin stehe gemäß § 21 Abs. 6 SGB II ein Anspruch auf Mehrbedarf in Höhe der Kosten für eine Monatsfahrtkarte im öffentlichen Personennahverkehr zu. Die der Klägerin wegen der Methadon-Substitutionsbehandlung täglich entstehenden Fahrtkosten gehen in dieser Häufigkeit weit über den normalen Regelbedarf hinaus. Dem "normalen" ALG-II-Empfänger entstehen nicht täglich Fahrtkosten wegen einer ärztlichen Behandlung.

Keine Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen

Der Mehrbedarf sei nach Ansicht des Landessozialgerichts nicht durch Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse zu decken. Der Träger der gesetzlichen Krankenversicherung komme von vorneherein nicht für allgemeine Fahrtkosten, die im Zusammenhang mit einer ambulanten medizinischen Behandlung entstehen, auf. Bei der Methadon-Substitutionsbehandlung handle es sich um eine solche ambulante medizinische Behandlung.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.05.2020
Quelle: Landessozialgericht Baden-Württemberg, ra-online (vt/rb)

Vorinstanz:
  • Sozialgericht Karlsruhe, Urteil vom 20.08.2018
    [Aktenzeichen: S 5 AS 1047/18]
Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/LSG-Baden-Wuerttemberg_L-3-AS-321218_ALG-II-Fahrtkosten-zwecks-taeglicher-Methadon-Substitutionsbehandlung-stellt-Mehrbedarf-dar~N28715

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 28715 Dokument-Nr. 28715

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.