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Schüler, die Arbeitslosengeld II ("Hartz IV") beziehen, haben keinen Anspruch auf Übernahme der Kosten eines Schüleraustausches, wenn an dem Austausch nur wenige speziell ausgewählte Schüler teilnehmen. Dies entschied das Landessozialgericht Baden-Württemberg.
Im zugrunde liegenden Streitfall hatte der inzwischen volljährige
Zu Recht, entschieden die Stuttgarter Richter und bestätigten damit die erstinstanzliche Entscheidung des Sozialgerichts Freiburg. Empfänger von Arbeitslosengeld II hätten zwar einen Anspruch auf die Übernahme der
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(3) Leistungen für
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3. mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen sind nicht von der Regelleistung umfasst. Sie werden gesondert erbracht.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.06.2010
Quelle: ra-online, LSG Baden-Württemberg
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Dokument-Nr. 9835
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