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Die ärztliche Feststellung der Arbeitsunfähigkeit setzt das Vorliegen einer schriftlichen Erklärung voraus, die dem Versicherten, seinem Arbeitgeber oder der Krankenkasse ausgehändigt wird. Dieser Anforderung genügen nicht die persönlichen Aufzeichnungen des Arztes in seinen Unterlagen. Dies hat das Landessozialgericht Baden-Württemberg entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall bestand Streit darüber, ob zur
Das Landessozialgericht Baden-Württemberg führte dazu aus, dass ein Anspruch auf
Die ärztliche
Dies gelte nach Auffassung des Landessozialgerichts unabhängig von der vom Bundessozialgericht (Urt. v. 10.05.2012 - B 1 KR 20/11 R = BSGE 111, 18) getroffenen Unterscheidung zwischen der ärztlichen
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.02.2014
Quelle: Landessozialgericht Baden-Württemberg, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 17661
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