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Ein Wohnungsmieter ist verpflichtet, nach Ende des Mietverhältnisses die mit Latexfarben bemalten Wände zu überstreichen. Zudem muss er Dübellöcher entfernen und zwar unabhängig davon, in welcher Anzahl sie vorliegen. Dies hat das Landgericht Wuppertal entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nach dem Ende des Mietverhältnisses über eine Wohnung im September 2017 musste der Vermieter feststellen, dass zahlreiche Wände der Wohnung mit kräftigen
Das Landgericht Wuppertal bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts. Die Mieter haben sich wegen der fehlenden
Die Mieter haben zwar die Wohnung während der Mietzeit so dekorieren dürfen, wie es ihrem Geschmack entsprach. Allerdings seien sie verpflichtet gewesen, bei Beendigung des Mietverhältnisses die Wohnung wieder so herzurichten, dass normale Schönheitsreparaturen ausgereicht hätten. Dagegen haben sie trotz Fristsetzung verstoßen, in dem sie die von ihren aufgebrachten kräftigen
Das Landgericht hielt zwar Befestigungen mittels
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.09.2020
Quelle: Landgericht Wuppertal, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 29227
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