wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Wuppertal, Vergleich vom 04.04.2012
16 S 46/10 -

Raumtemperatur von Wohn- und Schlafzimmern muss nachts mindestens 18 ° C erreichen

Vermieter muss Heizungsanlage neu einstellen

Im Rahmen eines Vergleichs haben sich Mieter und Vermieter in einem Rechtsstreit vor dem Landgericht Wuppertal darauf geeinigt, dass der Vermieter die Heizungsanlage des Hauses neu einstellt, so dass in Wohn- und Schläfräumen nachts nicht mehr nur eine Raumtemperatur von 14 ° C sondern von mindestens 18 ° C erreicht wird.

Im zugrunde liegenden langjährigen Rechtsstreit hatten die Kläger es nicht hinnehmen wollen, dass die Raumtemperatur in ihrer Mietwohnung während kalter Winternächte bis auf 14° C abgesunken ist.

AG Solingen hält nächtliche Raumtemperaturen von 14 Grad für zumutbar

Das zuvor mit der Sache befas ste Amtsgericht Solingen war der Auffassung, dies sei Mietern zumutbar. Hiergegen gingen die Kläger in Berufung.

Heizanlage heizte aufgrund einer Frostschutzfunktion auch in kalten Winternächten nur bis maximal + 5° C

Auf einen rechtlichen Hinweis des Landgerichts Wuppertal vereinbarten die Parteien im Rahmen eines Vergleiches, dass auch während der Nacht mindestens 18° C in den Wohn- und Schlafräumen erreicht werden müssen. Sodann untersuchte ein Sachverständiger die Heizung und stellte fest, dass die Heizungsanlage bis dahin so eingestellt war, dass sie sich während der Nacht vollständig abschaltete und aufgrund einer Frostschutzfunktion auch in kalten Winternächten nur bis maximal + 5° C heizte, um ein Platzen der Rohre zu verhindern. Daraufhin stellte die Beklagte die Heizungsanlage neu ein, so dass jetzt die von den Klägern gewünschte Temperatur erreicht wird.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.05.2012
Quelle: Landgericht Wuppertal/ra-online

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/LG-Wuppertal_16-S-4610_Raumtemperatur-von-Wohn-und-Schlafzimmern-muss-nachts-mindestens-18-C-erreichen~N13445

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 13445 Dokument-Nr. 13445

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.