wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Wuppertal, Urteil vom 17.10.2017
16 S 19/17 -

9-jähriges Kind muss bei Nutzung eines Fahrrads ohne Kettenschutz auf besondere Gefahren hingewiesen werden

Fehlender Hinweis begründet Haftung der Eltern für die vom Kind verursachten Schäden

Ein 9-jähriges Kind muss auf die besonderen Gefahren der Nutzung eines Fahrrads ohne Kettenschutz hingewiesen werden. Kommen die Eltern dem nicht nach, so kann gemäß § 832 Abs. 1 BGB eine Haftung für die vom Kind verursachten Schäden bestehen. Dies hat das Landgericht Wuppertal entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im August 2012 stießt ein neunjähriges Mädchen mit ihrem Fahrrad gegen ein geparktes Auto und beschädigte dieses dabei. Es entstand ein Sachschaden in Höhe von fast 2.000 Euro. Zu dem Unfall kam es, weil die weit geschnittene Hose des Mädchens in die Fahrradkette bzw. dem äußeren, vorderen Zahnkranz geriet. Das Mädchen blickte nach unten, verriss dabei das Lenkrad und geriet gegen den geparkten Pkw. Das Fahrrad verfügte nicht über einen Kettenschutz. Der Halter des beschädigten Fahrzeugs klagte gegen die Eltern auf Zahlung von Schadensersatz.

Anspruch auf Schadensersatz wegen Aufsichtspflichtverletzung

Das Landgericht Wuppertal entschied zu Gunsten des Klägers. Ihm stehe gemäß § 823 Abs. 1 BGB gegen den Beklagten ein Anspruch auf Schadensersatz zu. Die Beklagten habe ihre Aufsichtspflicht gegenüber dem Kind verletzt.

Fehlender Hinweis zur Gefährlichkeit eines Fahrrads ohne Kettenschutz

Nach Auffassung des Landgerichts sei es zwar nicht zu beanstanden gewesen - angesichts der Geübtheit des Kindes mit dem Fahrradfahren - das Kind allein fahren zu lassen. Allerdings hätten sie ihrem Kind ein Fahrrad mit abmontiertem Kettenschutz ohne besonderen Hinweis auf die damit verbundenen Gefahren nicht überlassen dürfen, so dass dieses unbeaufsichtigt mit offensichtlich ungeeigneten Hosen im öffentlichen Straßenraum darauf fahren konnte. Von der Benutzung eines Fahrrads ohne Kettenschutz durch ein Kind gehe besondere Gefahren für Rechtsgüter Dritter aus. Es müsse aufgrund der Unerfahrenheit des Kindes mit Fahrfehlern in einer solchen Situation gerechnet werden.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.11.2018
Quelle: Landgericht Wuppertal, ra-online (vt/rb)

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Fundstellen in der Fachliteratur:
  • NJW-RR 2018, 84Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR), Jahrgang: 2018, Seite: 84
  • NJW-Spezial 2018, 70Zeitschrift: NJW-Spezial, Jahrgang: 2018, Seite: 70

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/LG-Wuppertal_16-S-1917_9-jaehriges-Kind-muss-bei-Nutzung-eines-Fahrrads-ohne-Kettenschutz-auf-besondere-Gefahren-hingewiesen-werden.news26648.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 26648 Dokument-Nr. 26648

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.