wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Würzburg, Urteil vom 23.10.2020
1 HK O 1250/20 -

Kostenlose Verlängerung der Vertragslaufzeit wegen behördlich angeordneter Schließung eines Fitnessstudios aufgrund Corona stellt keine wettbewerbswidrige Irreführung oder Täuschung dar

Verbraucherzentrale kann nicht auf Unterlassung klagen

Die Meinung einer Fitness­studio­betreiberin, sie könne die Vertragslaufzeit wegen der behördlich angeordneten Schließung aufgrund der Corona-Pandemie kostenlos verlängern, stellt keine wettbewerbswidrige Irreführung oder Täuschung dar. Eine Verbraucherzentrale kann daher nicht auf Unterlassung klagen. Dies hat das Landgericht Würzburg entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Aufgrund der Corona-Pandemie musste eine Fitnessstudiobetreiberin ihre Studios im März 2020 aufgrund behördlicher Anordnung schließen. Im Rahmen eines Facebook-Posts teilte die Studiobetreiberin ihren Mitgliedern daraufhin mit, dass sie zwar den April-Betrag abbuchen werde, diesen aber für jenen Monat gutschreiben werde, sobald das Studio wieder öffnet. Zudem sollte sich der Vertrag um die trainingsfreie Zeit verlängern. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hielt dies für wettbewerbswidrig und klagte daher auf Unterlassung. Seiner Auffassung nach dürfe die Fitnessstudiobetreiberin den Vertrag nicht einseitig ändern.

Kein Anspruch auf Unterlassung

Das Landgericht Würzburg entschied gegen den Kläger. Ihm stehe kein Anspruch auf Unterlassung zu. Entscheidend sei aus Sicht des Gerichts, dass die Frage, ob die Rechtsansicht der Beklagten, sie können die Vertragslaufzeit verlängern oder verschieben richtig ist, grundsätzlich nicht in einem Wettbewerbsprozess geklärt werden könne. Vielmehr müssen solche Rechtsfragen in dem Rechtsverhältnis geprüft und entschieden werden, auf das sich diese Rechtsansicht bezieht.

Keine wettbewerbswidrige Irreführung oder Täuschung aufgrund kostenloser Vertragsverlängerung

Nach Auffassung des Landgerichts sei die Beantwortung der Rechtsfrage auch alles andere als klar. Vielmehr stelle die beanstandete Äußerung der Beklagten keine wettbewerbswidrige Irreführung oder Täuschung dar. Die von der Beklagten getroffene Regelung sei nach den Grundsätzen der Vertragsanpassung in Folge der Störung der Geschäftsgrundlage gemäß § 313 Abs. 1 BGB gerechtfertigt und damit nicht wettbewerbswidrig. Die Beklagte habe sogar zu Gunsten ihrer Kunden gehandelt. Würde man dem Kläger folgen, dann hätte die Beklagte die kostenlose Vertragsverlängerung ihren Kunden nicht anbieten dürfen. Dies hätte die Konsequenz gehabt, dass die Kunden für den Zeitraum der Schließung des Fitnessstudios keinen Ausgleich erhalten hätten.

Anspruch auf Rückerstattung des Mitgliedsbeitrag zweifelhaft

Soweit der Kläger meinte, die Beklagte hätte die Mitgliedsbeiträge den Kunden zurückerstatten müssen, sei diese Rechtsansicht sehr zweifelhaft.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.11.2020
Quelle: Landgericht Würzburg, ra-online (vt/rb)

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/LG-Wuerzburg_1-HK-O-125020_Kostenlose-Verlaengerung-der-Vertragslaufzeit-wegen-behoerdlich-angeordneter-Schliessung-eines-Fitnessstudios-aufgrund-Corona-stellt-keine.news29483.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 29483 Dokument-Nr. 29483

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.