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Das Landgericht Waldshut-Tiengen hat Klage auf Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen möglicher Gesundheitsschäden durch die Einnahme des Verhütungsmittels "Yasminelle" abgewiesen, da für die erlittene Lungenembolie sowie einen Kreislaufzusammenbruch mit Herzstillstand auch eine erfolgte Langstreckenflugreise als alternative Ursache in Betracht kam.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Falls erlitt im Juli 2009 eine beidseitige Lungenembolie sowie einen Kreislaufzusammenbruch mit Herzstillstand und machte dafür das von der Beklagten in Verkehr gebrachte Verhüttungsmittel "Yasminelle" mit dem Wirkstoff Drospirenon verantwortlich, mit dessen Einnahme sie auf ärztliche Verordnung im Oktober 2008 begonnen hatte. Erste Beschwerden - wie etwa schnelle Erschöpfung und teilweise Atemnot - traten bereits Ende März 2009 auf, kurz nachdem die Klägerin von einer dreiwöchigen Thailandflugreise zurückgekehrt war.
Das Landgericht Waldshut-Tiengen lehnte eine
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.12.2018
Quelle: Landgericht Waldshut-Tiengen/ra-online
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Dokument-Nr. 26858
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