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Das Landgericht Waldshut-Tiengen hat ein Urteil verkündet, in welchem die Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet wird. Die Vollstreckung der Unterbringung wird zur Bewährung ausgesetzt.
Für die Dauer der Bewährungszeit von vier Jahren wird der Beschuldigte angewiesen, die bereits begonnene Medikation fortzusetzen, dies regelmäßig anhand des Blutbildes ärztlich kontrollieren zu lassen und eine psychotherapeutische Behandlung zu beginnen. Zugleich wird dem Beschuldigten kategorisch verboten, Alkohol und Drogen zu konsumieren, was durch regelmäßige Urinkontrollen überwacht werden soll.
Die Strafkammer ist zur Feststellung gelangt, bei dem Tatgeschehen auf dem Petersplatz in Rom am Morgen des 6. Juni 2007 sei die Schuldfähigkeit des Beschuldigten aufgrund seiner psychischen Erkrankung, einer bipolaren Psychose, wahrscheinlich aufgehoben, zumindest aber erheblich vermindert gewesen. Infolge der krankheitsbedingten Allmachtsphantasien seien erhebliche rechtswidrige Taten des Beschuldigten zu erwarten, weshalb der Beschuldigte für die Allgemeinheit gefährlich sei.
Allerdings rechtfertigten besondere Umstände die Erwartung, dass der Schutz der Allgemeinheit auch dadurch erreicht werden könne, dass die Vollstreckung der Unterbringung zur
§ 67 b Aussetzung zugleich mit der Anordnung
(1) Ordnet das Gericht die
(2) Mit der Aussetzung tritt Führungsaufsicht ein.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.08.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des LG Waldshut-Tiengen vom 04.08.2008
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Dokument-Nr. 6480
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