wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Ulm, Beschluss vom 13.01.2015
2 O 8/15 -

Virtuelles Hausrecht: Kein Anspruch auf Erlass einer auf Unterlassung gerichteten einstweiligen Verfügung wegen unerwünschter Bestellungen per Internet

Betreiber eines Online-Shops braucht Bestellung nicht annehmen oder kann Belieferung verweigern

Der Betreiber eines Online-Shops kann nicht gestützt auf sein virtuelles Hausrecht im Wege einer einstweiligen Verfügung unerwünschte oder den AGB widersprechenden Bestellungen verhindern. Denn er hat die Möglichkeit die Bestellung nicht anzunehmen oder die Belieferung zu verweigern. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Ulm hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Aufgrund mehrfachen Verstoßes gegen die AGB, verlangte die Betreiberin einer Internetseite von einem Kunden das Unterlassen künftiger Bestellungen. Die Internetseite diente dem Vertrieb von Postern und Fotos. Da sich der Kunde nicht an das Bestellverbot hielt und sich zudem weigerte eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, beantragte die Seitenbetreiberin den Erlass einer auf Unterlassung weiterer Bestellungen gerichteten einstweiligen Verfügung.

Kein Anspruch auf Unterlassung von unerwünschten Bestellungen

Das Landgericht Ulm entschied gegen die Antragstellerin und verweigerte daher den Erlass der beantragten einstweiligen Verfügung. Denn ihr habe kein Anspruch auf Unterlassung künftiger Bestellungen zugestanden. Zwar stehe dem Betreiber eines Internetforums ein virtuelles Hausrecht zu, um das Speichern unerwünschter Inhalte oder eine Haftung wegen eingestellter Beiträge zu verhindern. Ein solcher Fall habe hier jedoch nicht vorgelegen.

Verweigerung der Annahme der Bestellung oder der Belieferung

Die Antragstellerin habe nach Ansicht des Landgerichts die Bestellungen nicht annehmen müssen. In der Bestellung des Kunden liege ein Angebot zum Abschluss eines Vertrags, das sie nicht annehmen brauche. Selbst wenn ein Vertrag bereits durch entsprechende "Klicks" auf der Internetseite zustande kommen sollte, habe die Antragstellerin die Belieferung verweigern dürfen, wenn dadurch die Gefahr bestanden habe, Rechte Dritter zu verletzen. Ihr habe in diesem Fall ein Kündigungsrecht zugestanden.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.11.2016
Quelle: Landgericht Ulm, ra-online (zt/NJW-RR 2015, 1167/rb)

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Fundstellen in der Fachliteratur:
  • MMR 2016, 31Zeitschrift: Multimedia und Recht (MMR), Jahrgang: 2016, Seite: 31
  • NJW-RR 2015, 1167Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR), Jahrgang: 2015, Seite: 1167

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/LG-Ulm_2-O-815_Virtuelles-Hausrecht-Kein-Anspruch-auf-Erlass-einer-auf-Unterlassung-gerichteten-einstweiligen-Verfuegung-wegen-unerwuenschter-Bestellungen-per-Internet.news23455.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 23455 Dokument-Nr. 23455

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.