wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Tübingen, Urteil vom 21.04.2009
4 O 15/09 -

Unzulässige Vertragsklauseln: Verbraucherzentrale klagt erfolgreich gegen easy Sports

Fitness-Studiokette darf Preise nicht erhöhen

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg verklagte die Fitness-Studiokette easy Sports Freizeitanlagen GmbH wegen verbraucherunfreundlicher Klauseln vor dem Landgericht Tübingen. Dieses befand neun Klauseln für rechtswidrig und damit unwirksam. Eine davon sollte jährliche Steigerungen der Mitgliedsbeiträge in Höhe eines Preissteigerungsindex ermöglichen. Das von der Verbraucherzentrale erstrittene Urteil schützt die Mitglieder nun vor diesen unzulässigen Preiserhöhungen.

Auf Klage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V. hat das Landgericht Tübingen am 21.04.2009 im Wege eines Anerkenntnisurteils der Fitnessstudiokette easy Sports (im folgenden "XY") untersagt, gegenüber Verbrauchern gem. § 13 BGB die nachfolgenden oder inhaltsgleichen Klauseln in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Zusammenhang mit Verträgen über die Nutzung eines Sportstudios zu verwenden oder sich auf diese Klauseln zu berufen:

(1) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen habe ich zur Kenntnis genommen.

(2) (Sofern keine gesonderte Unterzeichnung erfolgt:) Ich bestätigte mit meiner Unterschrift, dass mir ein Vertragsexemplar mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der Hausordnung ausgehändigt wurde.

(3) XY ist berechtigt, den Mitgliedsbeitrag jährlich um den Preissteigerungsindex anzupassen.

(4) (Sofern für die Laufzeit ein regelmäßiger Betrag individuell vereinbart wird:) Änderungen der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechtigen XY ab deren Geltung zu einer entsprechenden Anpassung der Beiträge.

(5) Bei Verlust oder Beschädigung ist innerhalb von 4 Wochen ein neuer Ausweis-Chip entsprechend der Ausweispauschale zu beantragen.

(6) Die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag können von XY auf einen Rechtsnachfolger übertragen werden.

(7) XY übernimmt keinerlei Haftung für mitgebrachte Wertsachen, Schmuck, Geld sowie Kleidung.

(8) Bei Leihschlössern wird keine Haftung von Seiten XY übernommen.

(9) Die Eltern haften bei Zuwiderhandlung.

Sachverhalt

easy Sports Freizeitanlagen GmbH ist eine der großen Fitness-Studioketten. Sie betreibt jedoch nicht nur in ganz Deutschland Studios, sondern auch in Österreich und in der Schweiz. An die Mitglieder verschickte das Unternehmen in der Vergangenheit mehrfach Schreiben, in denen eine zusätzliche Abbuchung aufgrund der Allgemeinen Geschäftsbedingungen angekündigt wurde.

Unangemessene Benachteiligung

Die Verbraucherzentrale war der Ansicht, dass die Klausel die Verbraucher benachteiligt. Zum einen gebe sie ihnen keine Möglichkeit, den Preissteigerungsindex anhand irgendeiner Grundlage auf dessen Richtigkeit zu überprüfen. Zum anderen bleibe völlig unklar, wann genau eine jährliche Anpassung erfolgen solle. Geschäftsbedingungen, die Verbraucher unangemessen benachteiligen, seien unwirksam.

easy Sports darf Klausel nicht mehr verwenden

Folge davon ist, dass sich easy Sports auf diese Klauseln nicht mehr berufen darf - das Unternehmen darf keine Abbuchungen mehr aufgrund des Preissteigerungsindex vornehmen.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.05.2009
Quelle: ra-online, Verbraucherzentrale BaWü, Landgericht Tübingen (pt)

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/LG-Tuebingen_4-O-1509_Unzulaessige-Vertragsklauseln-Verbraucherzentrale-klagt-erfolgreich-gegen-easy-Sports.news8716.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 8716 Dokument-Nr. 8716

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.