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Wer sich verletzt, weil der Skiverleiher die Bindung falsch eingestellt hatte, hat Anspruch auf Schadensersatz. Dies muss aber nachgewiesen werden, wie aus einem Urteil des Landgerichts Traunstein hervorgeht.
Im zugrunde liegenden Fall hatte sich ein Skifahrer bei einem Sturz eine Beinverletzung zugezogen, weil sich angeblich die Bindung des Leihskis nicht gelöst hatte.
Der Skiverleih hatte die
Der Skifahrer ging aber trotzdem vor Gericht leer aus. Er konnte nicht nachweisen, dass die Bindung falsch eingestellt war. Allein aus dem Umstand, dass der Skiverleiher nicht die vorgeschriebenen Maßnahmen bei der Einstellung der Bindung angewandt habe, könne nicht gefolgert werden, dass dies auch die Ursache für den Unfall gewesen sei, urteile das Landgericht Traunstein.
Das Urteil ist aus dem Jahr 1995 und erscheint im Rahmen der Reihe "Winterurlaub"
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.01.2010
Quelle: ra-online (pt)
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