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Landgericht Traunstein, Urteil vom 20.09.1995
3 O 4102/93 -

Skiunfall: Kein Anscheinsbeweis für Fehleinstellungen der Skibindungen durch Skiverleih

Unfall kann andere Ursache haben

Wer sich verletzt, weil der Skiverleiher die Bindung falsch eingestellt hatte, hat Anspruch auf Schadensersatz. Dies muss aber nachgewiesen werden, wie aus einem Urteil des Landgerichts Traunstein hervorgeht.

Im zugrunde liegenden Fall hatte sich ein Skifahrer bei einem Sturz eine Beinverletzung zugezogen, weil sich angeblich die Bindung des Leihskis nicht gelöst hatte.

Sicherheitsbindung nicht nach DIN eingestellt

Der Skiverleih hatte die Sicherheitsbindung nicht nach der DIN 32923 eingestellt und kein Einstellprüfgerät verwendet. Auch eine Einstellkarte mit den persönlichen Daten des Skifahrers wurde nicht erstellt.

Kein Anscheinsbeweis

Der Skifahrer ging aber trotzdem vor Gericht leer aus. Er konnte nicht nachweisen, dass die Bindung falsch eingestellt war. Allein aus dem Umstand, dass der Skiverleiher nicht die vorgeschriebenen Maßnahmen bei der Einstellung der Bindung angewandt habe, könne nicht gefolgert werden, dass dies auch die Ursache für den Unfall gewesen sei, urteile das Landgericht Traunstein.

Das Urteil ist aus dem Jahr 1995 und erscheint im Rahmen der Reihe "Winterurlaub"

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.01.2010
Quelle: ra-online (pt)

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