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Landgericht Stuttgart, Urteil vom 29.09.2006
18 KLS 4 JS 63331/05 -

Verkauf von Anti-Nazi-Symbolen ist strafbar

Landgericht Stuttgart erlässt sehr umstrittenes Urteil

Wer Artikel mit Anti-Nazi-Symbolen verkauft, macht sich strafbar. Das hat das Landgericht Stuttgart entschieden.

Im Fall verkaufte der Versandhändler Jürgen Kamm, der sich selbst als Antifaschist bezeichnete, T-Shirts und Buttons mit durchgestrichenen oder zerstörten Hakenkreuzen. Das Landgericht Stuttgart verurteilte ihn deswegen zu einer Geldstrafe vom 3.600,- EUR (90 Tagessätze zu je 40,- EUR). Die Richter sahen in dem Verkauf der Anti-NS-Symbole einen Verstoß gegen § 86 a StGB. Diese Vorschrift stellt das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen unter Strafe.

In der Rechtswissenschaft ist es sehr umstritten, ob die Verwendung solcher Kennzeichen zur Satire überhaupt tatbestandsmäßig ist.

Einige Politiker reagierten mit Empörung und Unverständnis auf dieses Urteil. Claudia Roth, Bundesvorsitzende von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sagte: "Dieses Urteil ist absolut nicht nachvollziehbar und skandalös. Es ist eine Form von rechtsblindem Autismus, der die realen Probleme mit Rechtsextremismus, Antisemitismus und Rassismus in diesem Land völlig ausblendet. Direkt nach den Wahlerfolgen der NPD in Mecklenburg-Vorpommern und auf Bezirksebene in Berlin werden jetzt diejenigen kriminalisiert, die gegen Rechtsextremismus Flagge zeigen."

"Der verurteilte Versandhändler sollte ein Revisionsverfahren in Erwägung ziehen. Schließlich gibt es ein anders lautendes höchstrichterliches Urteil aus den 1970er Jahren zum Thema. Sollte eine höchstrichterliche Entscheidung das Stuttgarter Urteil bestätigen, so ist eine Präzisierung des Strafgesetzbuches notwendig", erklärten Niels Annen, Mitglied des SPD-Parteivorstandes und Sebastian Edathy, Vorsitzender des Innenausschusses des Deutschen Bundestages.

Die Grünen-Bundeschefin Claudia Roth hatte sich im März 2006 aus Solidarität mit dem Händler wegen des Tragens eines durchgestrichenen Hakenkreuzes selbst angezeigt. Im Juni 2006 hat auch das SPD-Vorstandsmitglied Niels Annen Selbstanzeige wegen des Tragens eines Anti-Nazi-Symbols erstattet.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.10.2006
Quelle: ra-online

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