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Eine Bank darf von ihren Verbrauchern im Rahmen einer Kreditgewährung für einen "Individual-Kredit" eine als "einmalig laufzeitunabhängigen Individualbeitrag" bezeichnete Gebühr verlangen. Dies entschied das Stuttgart und bestätigte damit die Vorentscheidung des Amtsgerichts.
Im zugrunde liegenden Streitfall gestand das Landgericht Stuttgart einer
Das Landgericht Stuttgart vertritt damit eine andere Meinung als das Landgericht Düsseldorf im Zusammenhang mit dem Individualbeitrag. Das letztgenannte Gericht als Sitzgericht der Targobank – die den Individualbeitrag entwickelte, nachdem die klassische Bearbeitungsgebühr nicht mehr vereinnahmt werden konnte – hat den Individualbeitrag regelmäßig als unwirksam abgelehnt.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.03.2016
Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband/ra-online
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Dokument-Nr. 22397
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