kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Der Branchenbuchanbieter TM-TeleMedia Verlags GmbH Aschaffenburg kann auch die Berufungsinstanz nicht überzeugen. Die Richter schließen sich der Rechtsauffassung des Amtsgerichts Nürtingen an und bewerten den Vertrag aus mehreren Gründen als nichtig.
Ist ein Eintragungsformular so aufgemacht, dass es über den entgeltlichen Charakter täuschen soll, führt dies nicht zu einem wirksam Vertrag, sondern berechtigt den Kunden zur
Zur Begründung führt das Gericht aus, dass die Gestaltung des Antragsformulars im zugrunde liegenden Fall deutlich zeige, dass es der Klägerin nicht darum ging, die Beklagte von ihren Leistungen zu überzeugen und so zu einem
Die Klägerin täusche die Beklagte damit über die Entgeltlichkeit des Eintrags. Die von der Klägerin vorgelegten Gerichtsentscheidungen, die eine Täuschung ablehnen, weil dem eingerahmten Text alle notwendigen Informationen zu entnehmen seien, berücksichtigen den Kontext, in den die Kerninformationen eingebettet sind, und die Zielsetzung des "Brancheneintragungsantrags" nicht ausreichend.
Aus der zielgerichteten Gestaltung des Formulars ergebe sich die Arglist der Klägerin bzw. ihrer Verantwortlichen. Die Klägerin trage vor, der von ihr verwendete "Brancheneintragungsantrag" beruhe auf dem modifizierten Formular eines Schwesterunternehmens. Dieser Vortrag unterstreicht nach Auffassung des Gerichts, dass die Klägerin sich gezielt um eine Optimierung des von ihr verwendeten Formulars bemüht: Einerseits will sie eine Täuschungswirkung erzielen und andererseits soll die rechtliche Durchsetzung der Entgeltforderungen erfolgversprechend sein.
Auch die Nachlässigkeit der Beklagten schließe eine
Die Klägerin nutze bewusst den Umstand aus, dass jeder Gewerbetreibende aus Werbezwecken grundsätzlich daran interessiert sei, in Branchenverzeichnissen vollständig und korrekt erfasst zu sein, und insofern eine gewisse Neigung hat, den "Brancheneintragungsantrag" vervollständigt und korrigiert zurück zu senden - auch wenn er bei flüchtiger Durchsicht nicht richtig verstehe, worum es gehe. Dass andere Unternehmen genauso wie die Klägerin vorgehen, ändere nichts an der Rechtswidrigkeit dieser Vorgehensweise.
Da die Klägerin, wie sich aus den vorgelegten Gerichtsentscheidungen ergebe, die Übersendung von "Brancheneintragungsanträgen" in großem Stil betreibe, sei der Tatbestand des versuchten gewerbsmäßigen Betrugs gegeben und der mit der Beklagten geschlossene Vertrag auch nach § 134 BGB
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.07.2011
Quelle: ra-online, Landgericht Stuttgart (vt/we)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/LG-Stuttgart_13-S-18309_TM-TeleMedia-erfuellt-mit-Brancheneintragungsantrag-fuer-das-Portal-wwwbranche123de-den-Tatbestand-des-versuchten-gewerbsmaessigen-Betrugs~N11933
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 11933
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.