kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Unterzieht sich ein Privatpatient aufgrund der Sorge eines erhöhten Risikos zur Krebserkrankung einem Gentest, so kann er die Kosten dafür nicht von seiner Versicherung erstattet verlangen. Denn weder dient der Gentest einer Heilbehandlung noch stellt er eine Vorsorgeuntersuchung im Sinne des § 192 Abs. 1 VVG dar. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Stuttgart hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall war eine Privatpatientin aufgrund von früheren Erkrankungen von Familienangehörigen besorgt, dass bei ihr das genetische Risiko einer Krebserkrankung erhöht ist. Sie unterzog sich daher einem
Das Landgericht Stuttgart entschied gegen die Privatpatientin. Ihr habe kein Anspruch auf Erstattung der Kosten des
Die Gendiagnostik habe keine medizinisch notwendige
Nach Ansicht des Gerichts habe die Gendiagnostik auch keine Vorsorgeuntersuchung dargestellt, da sie nicht zu den gesetzlich eingeführten Programmen der Früherkennung von Krankheiten gehöre. Dies entspreche auch dem Sinn und Zweck der Vorschrift. Erstattungsfähig sollen nach dem Willen des Gesetzgebers nur die krankheitsunabhängigen Kosten sein, die der Früherkennung einer Erkrankung und der Verhinderung des Fortschreitens dienen. Diesem Zweck komme die Gendiagnostik nicht ohne Weiteres nach. Denn solange die Erkenntnis eines erhöhten Erkrankungsrisikos nicht in eine medizinische Diagnose und Behandlung mündet, dient sie weder der Genesung noch der Gesunderhaltung des Versicherten. Sie schone damit nicht, anders als die
Die Gendiagnostik habe nach Auffassung des Gerichts keinen medizinisch erkennbaren Nutzen für die Untersuchten. Denn werde eine genetische Risikoerhöhung festgestellt, mag das zwar den Betroffenen beruhigen. Er werde aber nicht davon befreit, weiterhin regelmäßig
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.05.2013
Quelle: Landgericht Stuttgart, ra-online (vt/rb)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/LG-Stuttgart_13-S-13112_Privatpatienten-haben-keinen-Anspruch-auf-Kostenerstattung-einer-praediktiven-Gendiagnostik~N15939
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 15939
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.