wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Stuttgart, Urteil vom 04.10.2017
1 S 50/16 -

Abschluss eines Mietvertrags durch Ehegatten bindet nicht anderen Ehegatten

Nennung des anderen Ehegatten im Mietvertrag grundsätzlich unerheblich

Schließt ein Ehegatte einen Mietvertrag ab, so wird dadurch nicht zugleich der andere Ehegatte Vertragspartner. Dass der andere Ehegatte im Mietvertrag benannt wird, spielt grundsätzlich keine Rolle. Dies hat das Landgericht Stuttgart entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall hatte ein Ehemann im Jahr 2010 einen Mietvertrag über eine Wohnung abgeschlossen. Nachfolgend geriet der Vermieter in Insolvenz. Zudem zahlte der Ehemann nicht mehr die Miete. Der Insolvenzverwalter machte daher im Jahr 2016 gegen die Ehefrau die rückständigen Mietzahlungen geltend. Diese verweigerte aber eine Zahlung, da sie den Mietvertrag nicht unterschrieben habe und somit nicht Mieterin der Wohnung sei. Der Insolvenzverwalter hielt dies auch angesichts dessen, dass die Ehefrau im Mietvertrag benannt war, für unbeachtlich und erhob Klage auf Zahlung. Das Amtsgericht Waiblingen wies die Zahlungsklage ab. Dagegen richtete sich die Berufung des Insolvenzverwalters.

Kein Anspruch auf Mietzahlungen gegen Ehefrau

Das Landgericht Stuttgart bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts und wies daher die Berufung des Insolvenzverwalters zurück. Diesem stehe gegen die Ehefrau kein Anspruch auf Zahlung der rückständigen Miete zu. Die Ehefrau sei nicht Mieterin der Wohnung, da sie weder den Mietvertrag unterschrieben habe noch der Ehemann bei Vertragsunterzeichnung im Namen und in Vollmacht der Ehefrau gehandelt habe. Dass die Ehefrau im Mietvertrag benannt wurde, sei unerheblich. Es hätten Umstände vorliegen müssen, woraus der Vermieter habe schließen dürfen, dass der Ehemann im Namen der Ehefrau handle.

Abschluss eines Mietvertrags kein Geschäft zur Deckung des täglichen Lebensbedarfs

Eine gesetzliche Vertretungsmacht nach § 1357 BGB komme nicht in Betracht, so das Landgericht, da der Abschluss eines Mietvertrags kein Geschäft zur Deckung des täglichen Lebensbedarfs darstelle.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.07.2018
Quelle: Landgericht Stuttgart, ra-online (vt/rb)

Vorinstanz:
  • Amtsgericht Waiblingen, Urteil vom 10.11.2016
    [Aktenzeichen: 7 C 106/16]
Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/LG-Stuttgart_1-S-5016_Abschluss-eines-Mietvertrags-durch-Ehegatten-bindet-nicht-anderen-Ehegatten.news26185.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 26185 Dokument-Nr. 26185

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.