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Das Landgericht Stralsund hat das Urteil des Amtsgerichts Greifswald - Jugendschöffengericht - vom 27.02.2006 in einem Verfahren um die fahrlässige Tötung eines 16-jährigen im Straßenverkehr aufgehoben und den Angeklagten unter Entziehung der Fahrerlaubnis zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 3 Monaten verurteilt.
Der in Anklam wohnende Angeklagte war vor dem Amtsgericht Greifswald wegen fahrlässiger Tötung und vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs zu einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren verurteilt worden, nachdem er am 18.08.2005 mit stark überhöhter Geschwindigkeit in Anklam einen sechzehnjährigen Jungen überfahren hatte, der an den hierdurch erlittenen Verletzungen verstorben ist.
Mit dem Berufungsurteil wurde das Strafmaß jetzt auf 2 Jahre und drei Monate herabgesetzt, weil die Straftat zwar auf einer gesteigerten Pflichtwidrigkeit beruhte, eine Strafe im obersten Bereich des Strafrahmens von maximal 5 Jahren Freiheitsstrafe im Vergleich zu anderen fahrlässigen Tötungen aber nicht gerechtfertigt wäre. Dazu kommt, dass auf den nicht vorbestraften und geständigen Angeklagten erstmals Erwachsenenstrafrecht zur Anwendung kommt, so dass zu erwarten ist, dass die Verbüßung der jetzt verhängten Strafe wie auch die mit der Tat verbundene gesellschaftliche Ächtung ausreichend auf den Angeklagten einwirken. Zu seinen Lasten wurde berücksichtigt, dass der Angeklagte schon mehrfach wegen überhöhter Geschwindigkeit aufgefallen war und er die zulässige Höchstgeschwindigkeit um mehr als das doppelte überschritten hatte.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.09.2006
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des LG Stralsund vom 12.09.2006
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Dokument-Nr. 3040
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