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Bei einer kollisionsbedingten Geschwindigkeitsänderung von unter 3 km/h beruht eine HWS-Verletzung mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht auf den Unfall, selbst wenn ein Sachverständiger eine HWS-Verletzung aufgrund des Unfalls für möglich hält. Das Unfallopfer kann sich in diesem Fall nicht zum Nachweis der Kausalität auf einen Anscheinsbeweis stützen, selbst wenn es vor dem Unfall beschwerdefrei war. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Stade hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im März 2013 stieß ein Pkw auf einer Landstraße gegen die seitliche Klappe eines Anhängers von einem landwirtschaftlichen Fahrzeug. Die
Das Amtsgericht Zeven wies die Schmerzensgeldklage nach Einholung eines Sachverständigengutachtens ab. Der Sachverständige führte aus, dass die Verletzung aufgrund der sehr geringen kollisionsbedingten Geschwindigkeitsänderung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht auf den Unfall zurückzuführen gewesen sei. Gegen die Entscheidung des Amtsgerichts legte die Klägerin Berufung ein.
Das Landgericht Stade bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts und wies daher die Berufung der Klägerin zurück. Ihr stehe kein Anspruch auf Schmerzensgeld zu, da sie nicht habe nachweisen können, dass die HWS-Verletzung durch den Unfall verursacht worden sei.
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Die Klägerin könne sich nach Auffassung des Landgerichts für die
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.09.2017
Quelle: Landgericht Stade, ra-online (zt/NJW-RR 2016, 99/rb)
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Dokument-Nr. 24829
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