wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Saarbrücken, Urteil vom 20.10.2023
15 O 182/22 -

Nutzungs­ausfall­schaden von 20 % einer bereinigten ortsüblichen Vergleichsmiete bei fehlender Benutzbarkeit der Dusche wegen mangelhafter Arbeiten

Bereinigung der ortsüblichen Vergleichsmiete von Gewinnanteil eines Vermieters

Ist aufgrund mangelhafter Arbeiten die Dusche nicht benutzbar, so rechtfertigt dies einen Nutzungs­ausfall­schaden in Höhe von 20 % einer bereinigten ortsüblichen Vergleichsmiete. Die ortsübliche Vergleichsmiete ist von dem Gewinnanteil eines Vermieters zu bereinigen. Dies hat das Landgericht Saarbrücken entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ende des Jahres 2020 sollten beauftragte Umbauarbeiten an einem Wohnhaus im Saarland beendet sein. Jedoch war zu diesem Zeitpunkt unter anderem das Badezimmer noch nicht fertig. Neben dem WC und dem Waschtisch fehlte die Dusche. Die Hauseigentümerin klagte aufgrund dessen unter anderem auf Zahlung eines Nutzungsausfallschadens.

Anspruch auf Nutzungsausfallschaden

Das Landgericht Saarbrücken entschied zu Gunsten der Klägerin. Ihr stehe wegen der mangelhaft durchgeführten Arbeiten ein Anspruch auf Zahlung eines Nutzungsausfallschadens gemäß § 634 Nr. 4 BGB zu. Die Höhe des Nutzungsausfallschadens bemesse sich anhand der vom Gewinnanteil eines Vermieters bereinigten ortsüblichen Vergleichsmiete. Die Höhe des Anspruchs orientiere sich an den mietrechtlichen Minderungsquoten. Danach sei bei einer fehlenden Benutzbarkeit der Dusche eine Quote von 20 % angemessen.

Möglichkeit des Duschens Teil des menschenwürdigen Existenzminimums

Aus Sicht des Landgerichts begründe allein der Umstand, dass der Klägerin keine eigene Duschmöglichkeit zur Verfügung stand, einen Nutzungsausfallschaden. Die jederzeitige Möglichkeit, seinen hygienischen Bedürfnissen nachgehen zu können, ohne dabei auf Räumlichkeiten dritter Personen angewiesen zu sein, sei Bestandteil des menschenwürdigen Existenzminimums.

Kein Verstoß gegen Schadensminderungspflicht

Die Klägerin habe nicht gegen ihre Schadensminderungspflicht verstoßen, so das Landgericht. Denn ihr haben die finanziellen Mittel gefehlt, um die Arbeiten selbst vorzunehmen. Es sei auch nicht geboten gewesen, ein Darlehen aufzunehmen.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.12.2023
Quelle: Landgericht Saarbrücken, ra-online (vt/rb)

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/LG-Saarbruecken_15-O-18222_Nutzungsausfallschaden-von-20-Prozent-einer-bereinigten-ortsueblichen-Vergleichsmiete-bei-fehlender-Benutzbarkeit-der-Dusche-wegen-mangelhafter-Arbeiten.news33553.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 33553 Dokument-Nr. 33553

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.