wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Saarbrücken, Urteil vom 10.11.2017
13 S 97/17 -

Nutzungs­ausfall­entschädi­gung auch für Dauer einer Zweitbeschaffung eines Ersatzfahrzeugs bei fehlgeschlagener Erstbeschaffung

Fehlschlag der Erstbeschaffung darf vom Umfallgeschädigten nicht verschuldet sein

Einen Unfallgeschädigtem steht auch für die Dauer der Zweitbeschaffung eines Ersatzfahrzeugs ein Anspruch auf Nutzungs­ausfall­entschädi­gung zu, wenn die Erstbeschaffung wegen eines nicht vom Unfallgeschädigtem zu verschuldeten Umstands fehlgeschlagen ist. Dies hat das Landgericht Saarbrücken entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall beanspruchte der Geschädigte eines am 15.08.2016 ereigneten Verkehrsunfalls Nutzungsausfallentschädigung vom alleinigen Unfallverursacher. Das Fahrzeug des Unfallgeschädigtem wurde erheblich beschädigt. Der Geschädigte entschied sich daher zum Verkauf des verunfallten Fahrzeugs und zum Kauf eines Ersatzfahrzeug. Dies gelang ihm erst am 15.09.2016. Hintergrund dessen war, dass der Kauf eines vorherigen Fahrzeugs am 01.09.2016 fehlgeschlagen war, da der Verkäufer einen reparierten Totalschaden am Fahrzeug arglistig verschwiegen hatte und der Unfallgeschädigte daher vom Kaufvertrag zurücktrat. Die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers zahlte eine Nutzungsausfallentschädigung nur für die Dauer bis zur Erstbeschaffung. Dies hielt der Unfallgeschädigte für nicht ausreichend und erhob Klage auf Zahlung der restlichen Summe.

Amtsgericht wies Klage ab

Das Amtsgericht Saarlouis wies die Klage ab. Es hielt den Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung nur für die Dauer der Beschaffung des ersten Ersatzfahrzeugs für gegeben. Gegen diese Entscheidung richtete sich die Berufung des Unfallgeschädigten.

Landgericht bejaht Anspruch auf weiterer Nutzungsausfallentschädigung

Das Landgericht Berlin entschied zu Gunsten des Unfallgeschädigten und hob daher die Entscheidung des Amtsgerichts auf. Ihm stehe auch für die Zeit bis zur Ersatzbeschaffung des zweiten Fahrzeugs ein Anspruch auf Nutzungsentschädigung zu. Bei tatsächlicher Ersatzbeschaffung trage der Schädiger grundsätzlich das Risiko, dass sich die Wiederbeschaffung verzögert. Dieser Grundsatz finde auch dann Anwendung, wenn eine Ersatzbeschaffung aus Gründen misslingt, die der Geschädigte nicht zu verschulden hat. Es gelte nichts anderes als in den Fällen der konkreten Schadensabrechnung bei Wiederherstellung durch Reparatur des beschädigten Fahrzeugs, bei denen ebenfalls der Schädiger das Risiko eines unverschuldet entstandenen Mehraufwands zu tragen habe.

Kein Verstoß gegen Schadensminderungspflicht

Dem Unfallgeschädigten könne nach Auffassung des Landgerichts auch kein Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht angelastet werden. Es sei nicht zu beanstanden, dass er aufgrund des Verschweigens des Totalschadens des zunächst beschafften Fahrzeugs den Kaufvertrag rückgängig gemacht hat.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.08.2019
Quelle: Landgericht Saarbrücken, ra-online (vt/rb)

Vorinstanz:
  • Amtsgericht Saarlouis, Urteil vom 02.06.2017
    [Aktenzeichen: 27 C 1522/16 (13)]
Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Fundstellen in der Fachliteratur:
  • NJW-RR 2018, 27Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR), Jahrgang: 2018, Seite: 27

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/LG-Saarbruecken_13-S-9717_Nutzungsausfallentschaedigung-auch-fuer-Dauer-einer-Zweitbeschaffung-eines-Ersatzfahrzeugs-bei-fehlgeschlagener-Erstbeschaffung.news27709.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 27709 Dokument-Nr. 27709

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.