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Einen Unfallgeschädigtem steht auch für die Dauer der Zweitbeschaffung eines Ersatzfahrzeugs ein Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung zu, wenn die Erstbeschaffung wegen eines nicht vom Unfallgeschädigtem zu verschuldeten Umstands fehlgeschlagen ist. Dies hat das Landgericht Saarbrücken entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall beanspruchte der Geschädigte eines am 15.08.2016 ereigneten Verkehrsunfalls
Das Amtsgericht Saarlouis wies die Klage ab. Es hielt den Anspruch auf
Das Landgericht Berlin entschied zu Gunsten des Unfallgeschädigten und hob daher die Entscheidung des Amtsgerichts auf. Ihm stehe auch für die Zeit bis zur
Dem Unfallgeschädigten könne nach Auffassung des Landgerichts auch kein Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht angelastet werden. Es sei nicht zu beanstanden, dass er aufgrund des Verschweigens des Totalschadens des zunächst beschafften Fahrzeugs den Kaufvertrag rückgängig gemacht hat.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.08.2019
Quelle: Landgericht Saarbrücken, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 27709
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