wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Saarbrücken, Urteil vom 10.11.2023
13 S 30/23 -

Bei Annäherung einer "rechts-vor-links"-Kreuzung muss wartepflichtiger Verkehrsraum nach links nicht ununterbrochen beobachtet werden

Ausschließliches nach links schauen stellt Pflichtenverstoß dar

Bei der Annäherung einer "rechts-vor-links"-Kreuzung muss der wartepflichtige Verkehrsraum nach links nicht ununterbrochen beobachtet werden. Denn wer ausschließlich nach links schaut und damit den von rechts kommenden vorfahrt­berechtigten Verkehr nicht beobachtet, begeht einen Pflichtenverstoß. Dies hat das Landgericht Saarbrücken entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Mai 2022 kam es auf einer Kreuzung im Saarland zu einem Verkehrsunfall zwischen zwei Pkw. An der Kreuzung galt "rechts-vor-links". Die eine Pkw-Fahrerin wollte nach rechts abbiegen. Die andere Pkw-Fahrerin kam ihr entgegen und wollte in dieselbe Straße abbiegen, wobei es zu einer Kollision kam. Am Fahrzeug der nach rechts abbiegenden Fahrerin entstand ein Sachschaden in Höhe von etwa 3.700,00 €. Da die Haftpflichtversicherung der entgegenkommenden Fahrerin den Schaden nur zu 75 % regulierte, erhob die nach rechts abbiegende Pkw-Fahrerin Klage auf Zahlung des restlichen Schadensersatzes.

Amtsgericht wies Klage ab

Das Amtsgericht St. Wendel wies die Klage ab. Es warf der Klägerin vor, lediglich den von rechts kommenden Verkehrsraum beobachtet zu haben. Sie hätte bei der Annäherung den linken Verkehrsraum beobachten müssen. Gegen diese Entscheidung richtete sich die Berufung der Klägerin.

Landgericht bejaht Anspruch auf vollen Schadensersatz

Das Landgericht Saarbrücken entschied zu Gunsten der Klägerin. Ihr stehe der Anspruch auf vollen Schadensersatz zu. Die Beklagte habe durch die Verletzung des Vorfahrtsrechts der Klägerin den Unfall allein verschuldet. Der Klägerin sei kein Verkehrsverstoß anzulasten.

Keine Pflicht zur ständigen Bobachtung des linken Verkehrsraums

Bei einer "rechts-vor-links"-Kreuzung dürfe ein Verkehrsteilnehmer grundsätzlich darauf vertrauen, so das Landgericht, dass der ihm gegenüber wartepflichtige, von links kommende Verkehrsteilnehmer sein Vorfahrtsrecht beachtet. Zudem folge aus der Rücksichtnahmepflicht nicht, dass der wartepflichtige Verkehrsraum nach links auch schon während der Annäherung an die Einmündung ununterbrochen beobachtet werden müsse, zumal die Pflicht bestehe, von rechts kommende Verkehrsteilnehmer die Vorfahrt zu gewähren und es daher einen Pflichtenverstoß darstelle, wenn ausschließlich nach links geschaut wird.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.01.2024
Quelle: Landgericht Saarbrücken, ra-online (vt/rb)

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/LG-Saarbruecken_13-S-3023_Bei-Annaeherung-einer-rechts-vor-links-Kreuzung-muss-wartepflichtiger-Verkehrsraum-nach-links-nicht-ununterbrochen-beobachtet-werden.news33609.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 33609 Dokument-Nr. 33609

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.