wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Saarbrücken, Urteil vom 22.03.2019
13 S 149/18 -

Werkstatt haftet nicht für Beschädigungen eines auf öffentlich zugänglichen Kundenparkplatz stehenden Pkw eines Kunden

Kunde muss Beschädigung durch Werk­statt­mitarbeiter nachweisen

Wird der Pkw eines Kunden auf dem öffentlich zugänglichen Kundenparkplatz einer Werkstatt beschädigt, so haftet der Betreiber der Werkstatt dafür nicht, wenn ein Abstellen im eingezäunten Betriebsgelände nicht möglich war. Der Kunde muss die Beschädigung durch einen Werk­statt­mitarbeiter nachweisen. Dies hat das Landgericht Saarbrücken entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im April 2015 wurde ein BMW 325i Cabrio von dem Mitarbeiter einer Werkstatt beim Kunden abgeholt. Da der umzäunte Werkstatthof belegt war, stellte der Mitarbeiter das Fahrzeug auf dem öffentlich zugänglichen Kundenparkplatz ab. Als der Kunde sein Fahrzeug drei Tage später wieder abholte, stellte er einen Schaden am Fahrzeug fest. Er machte dafür die Betreiberin der Werkstatt verantwortlich und erhob Klage auf Zahlung von Schadensersatz in Höhe von über 2.000 EUR.

Amtsgericht gab Schadensersatzklage statt

Das Amtsgericht Homburg gab der Schadensersatzklage statt. Seiner Auffassung nach stehe fest, dass das Fahrzeug des Klägers in der Obhut der Beklagten beschädigt worden sei und die Beklagte daher ihre Obhutspflicht verletzt habe. Gegen diese Entscheidung richtete sich die Berufung der Beklagten.

Landgericht verneint Schadensersatzanspruch

Das Landgericht Saarbrücken entschied zu Gunsten der Beklagten und hob daher die Entscheidung des Amtsgerichts auf. Dem Kläger stehe kein Anspruch auf Schadensersatz zu. Er habe zunächst nicht nachweisen können, dass ein Mitarbeiter der Beklagten den Schaden verursacht habe. Der Beklagten sei auch keine Verletzung ihrer Schutz- und Obhutspflicht vorzuwerfen.

Keine Verletzung von Schutz- und Obhutspflicht

Nach Ansicht des Landgerichts sei der Beklagten eine ständige Überwachung des Fahrzeugs ebenso wenig zumutbar, wie die Verbringung des Fahrzeugs auf einen der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Bereich. Das Abstellen von Fahrzeugen auf einen Teil des Betriebsgeländes, welcher der Öffentlichkeit zugänglich ist, sei jedenfalls dann nicht sorgfaltswidrig, wenn der vorhandene abgeschlossene Teil nicht ausreicht, alle Fahrzeuge unterzubringen. Zudem sei das Abstellen auf dem öffentlich zugänglichen Kundenparkplatz angesichts des vergleichsweisen kurzen Zeitraums sowie des Umstands, dass es sich nicht um ein außergewöhnlich wertvolles Fahrzeug handelt, nicht zu beanstanden.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.06.2019
Quelle: Landgericht Saarbrücken, ra-online (vt/rb)

Vorinstanz:
  • Amtsgericht Homburg, Urteil vom 20.09.2018
    [Aktenzeichen: 7 C 320/16 (17)]
Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/LG-Saarbruecken_13-S-14918_Werkstatt-haftet-nicht-fuer-Beschaedigungen-eines-auf-oeffentlich-zugaenglichen-Kundenparkplatz-stehenden-Pkw-eines-Kunden~N27495

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 27495 Dokument-Nr. 27495

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.