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Wird ein Grundstücksbesitzer im Herbst durch den Laubfall eines auf einem Nachbargrundstück befindlichen Baums beeinträchtigt, so ist dies hinzunehmen. Die Beseitigung von auch größeren Laubmengen stellt eine übliche Arbeit im Herbst dar und ist dem Grundstücksbesitzer daher zumutbar. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Saarbrücken hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall ging ein Grundstücksbesitzer gerichtlich gegen den erheblichen
Das Landgericht Saarbrücken hielt die Beeinträchtigung durch fallendes
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.10.2015
Quelle: Landgericht Saarbrücken, ra-online (zt/MDR 1988, 54/rb)
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Dokument-Nr. 21773
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