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Behauptet ein Mieter während eines Räumungsprozesses, dass die Tochter der Vermieterin drogensüchtig geworden sei, weil die Vermieterin ihr den Mann ausgespannt habe, rechtfertigt dies ohne vorherige Abmahnung keine fristlose Kündigung des Mieters, wenn die Äußerung in einem emotionalen Streitgespräch getätigt wurde. Dies hat das Landgericht Saarbrücken entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall wurde der
Das Landgericht Saarbrücken entschied zu Gunsten des Mieters und hob daher die Entscheidung des Amtsgerichts auf. Ein Anspruch auf Räumung und Herausgabe der Wohnung bestehe nicht. Zunächst habe die Kündigung des Mietverhältnisses nicht auf den behaupteten Mietrückstand gestützt werden können, da ein solcher nicht vorgelegen habe. Auch die beleidigenden Äußerungen des Mieters im Prozess habe eine
Eine die
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.06.2019
Quelle: Landgericht Saarbrücken, ra-online (zt/WuM 2019, 254/rb)
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Dokument-Nr. 27558
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