wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Saarbrücken, Beschluss vom 15.05.2023
10 S 3/23 -

Kündigung des Wohnungsmieters wegen durch sein Sohn verursachte Randale und Todesdrohungen der Mietmieter

Psychische Erkrankung und Drogensucht des Sohns unerheblich

Kommt es zu Randale und Todesdrohungen an Mitmieter durch das Kind des Wohnungsmieters, so rechtfertigt dies die ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses. Dabei ist es unerheblich, ob die Vorfälle ihre Ursache in einer psychischen Erkrankung oder Drogensucht des Kindes hat. Dies hat das Landgericht Saarbrücken entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Mai 2021 erhielt der Mieter einer Wohnung im Saarland eine ordentliche Kündigung. Hintergrund dessen war, dass sein 17-jähriger Sohn, der ebenfalls in der Wohnung lebte, über einen langen Zeitraum immer wieder, teilweise über Wochen täglich, lautstark schrie, schwere Gegenstände in der Wohnung umherwarf und andere Mieter damit drohte, sie "abzustechen". Vor der Kündigung hatte die Vermieterin mehrere Abmahnungen ausgesprochen. Der Mieter akzeptierte die Kündigung nicht. Er verwies darauf, dass das Verhalten seines Sohns auf einer psychischen Erkrankung bzw. Drogensucht beruhe. Die Vermieterin erhob schließlich Klage auf Räumung und Herausgabe der Wohnung.

Amtsgericht wies Räumungsklage ab

Das Amtsgericht Homburg wies die Räumungsklage ab. Die ordentliche Kündigung sei unwirksam, da sich die genannten Kündigungsgründe ausschließlich auf das Verhalten des Sohns des Mieters beziehen. Gegen die Entscheidung richtete sich die Berufung der Vermieterin.

Landgericht bejaht Wirksamkeit der ordentlichen Kündigung

Das Landgericht Saarbrücken entschied zu Gunsten der Vermieterin. Die ordentliche Kündigung habe das Mietverhältnis gemäß § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB beendet, so dass ein Anspruch auf Räumung und Herausgabe der Wohnung bestehe. Hinsichtlich der Begründetheit der Kündigung sei gerade auf das Verhalten des Sohns des Mieters abzustellen. Denn der Mieter habe grundsätzlich für sämtliche Personen, die er nicht nur vorübergehend in seine Wohnung aufgenommen hat, insbesondere seine Angehörigen, einzustehen.

Erhebliche Pflichtverletzung durch Zulassung der Störung des Hausfriedens

Der Mieter habe nach Ansicht des Landgerichts erheblich seine Pflicht verletzt, in dem er über einen langen Zeitraum zuließ, dass sein Sohn in erheblicher Weise den Hausfrieden störte. Der Mieter hätte seinen Sohn der Wohnung verweise müssen. Die psychische Erkrankung bzw. Drogensucht des Sohns sei dabei unerheblich.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.10.2023
Quelle: Landgericht Saarbrücken, ra-online (zt/WuM 2023, 492/rb)

Vorinstanz:
  • Amtsgericht Homburg, Urteil
    [Aktenzeichen: 4 C 176/21 (10)]
Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Fundstellen in der Fachliteratur:
  • WuM 2023, 492Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM), Jahrgang: 2023, Seite: 492

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/LG-Saarbruecken_10-S-323_Kuendigung-des-Wohnungsmieters-wegen-durch-sein-Sohn-verursachte-Randale-und-Todesdrohungen-der-Mietmieter~N33359

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 33359 Dokument-Nr. 33359

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.