wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Rottweil, Urteil vom 25.01.2017
1 S 23/16 -

Tod eines Welpen: Käufer muss Verkäufer vor Rücktritt vom Kaufvertrag zur Lieferung eines Ersatztieres auffordern

Keine Pflicht zur Aufforderung zur Ersatzlieferung bei vorhandener emotionaler Bindung zum Tier

Stirbt ein Welpe wenige Tage nach dem Kauf, so muss der Käufer vor Erklärung des Rücktritts vom Kaufvertrag in der Regel den Verkäufer zunächst zur Lieferung eines Ersatztieres auffordern. Dies gilt nur dann nicht, wenn zum Tier bereits eine emotionale Verbindung aufgebaut wurde. Dies hat das Landgericht Rottweil entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nach dem Kauf eines Viszla-Welpen im September 2012 verstarb der Hund noch im gleichen Monat. Die Käuferin sah in dem Tod des Welpen einen Sachmangel, trat daher vom Kaufvertrag zurück und verlangte den Kaufpreis in Höhe von 750 EUR erstattet. Bei dem Kauf des Welpen kam es der Käuferin auf das Alter, die Farbe, das Geschlecht und die gute Abstammung von einem Worldchampion an. Sie hat den Hund vor dem Kauf weder gesehen noch sonst anhand besonderer Charaktereigenschaften ausgewählt. Da die Käuferin dem Verkäufer keine Frist zur Lieferung eines Ersatzhundes angeboten hatte, verweigerte der Verkäufer eine Kaufpreisrückzahlung. Die Käuferin erhob daraufhin Klage. Das Amtsgericht Freudenstadt wies die Klage ab. Dagegen richtete sich die Berufung der Klägerin.

Kein Anspruch auf Kaufpreisrückzahlung

Das Landgericht Rottweil bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts und wies daher die Berufung der Klägerin zurück. Ein Anspruch auf Kaufpreisrückzahlung bestehe nicht, da ein Recht zum Rücktritt gemäß § 437 Nr. 2 BGB nicht bestanden habe. Die Klägerin habe dem Beklagten keine Frist zur Nacherfüllung und damit zur Lieferung eines Ersatzhundes gesetzt.

Unterlassene Aufforderung zur Ersatzlieferung

Eine Nacherfüllung durch Ersatzlieferung beim Tierkauf komme in der Regel in Betracht, so das Landgericht, wenn eine emotionale Bindung des Käufers zum Tier noch nicht bestanden habe. So lag der Fall hier. Der Hund war lediglich wenige Tage im Besitz der Klägerin, so dass der Aufbau einer emotionalen Bindung in diesem kurzen Zeitraum noch nicht erkennbar und von der Klägerin auch nicht vorgetragen worden sei. Allein der Umstand, dass die Klägerin nach dem Tod traurig und schockiert war, führe nicht zum Nachweis einer emotionalen Bindung. Denn junge Welpen rufen regelmäßig Gefühle der Zuneigung hervor, ohne dass diese sich in diesem Augenblick auf das Tier im Besonderen und somit auf dessen ganz eigenes Wesen und seinen speziellen Charakter konzentrieren.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.01.2019
Quelle: Landgericht Rottweil, ra-online (vt/rb)

Vorinstanz:
  • Amtsgericht Freudenstadt, Urteil vom 21.01.2016
    [Aktenzeichen: 4 C 95/13]
Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Fundstellen in der Fachliteratur:
  • NJW-RR 2017, 562Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR), Jahrgang: 2017, Seite: 562

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/LG-Rottweil_1-S-2316_Tod-eines-Welpen-Kaeufer-muss-Verkaeufer-vor-Ruecktritt-vom-Kaufvertrag-zur-Lieferung-eines-Ersatztieres-auffordern~N26968

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 26968 Dokument-Nr. 26968

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.