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Liegt keine Gefahr im Verzug vor, dürfen Vollzugsbeamte nicht ohne Ankündigung den Haftraum sofort betreten, wenn der Gefangene auf der Toilette ist. Dem Gefangenem muss Zeit gegeben werden, den Toilettengang beenden zu können. Dies hat das Landgericht Regensburg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: An einem Morgen im März 2021 wollten zwei Vollzugsbeamte in einer Haftanstalt in Bayern eine Haftraumkontrolle durchführen. Es sollte geprüft werden, ob der Strafgefangene verbotene Poster abgehangen hat. Zu der Zeit war der Gefangene aber auf
Das Landgericht Regensburg entschied zu Gunsten des Strafgefangenen. Das
Ein Recht zum sofortigen
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.02.2022
Quelle: Landgericht Regensburg, ra-online (vt/rb)
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