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Bei einer erstmaligen Ausführung eines Gefangenen nach langjähriger Haft ist es nicht erforderlich, dass die begleitenden Vollzugsbeamten uniformiert sind und der Gefangene mittels am Bauchgurt befestigte Handfessel gesichert ist. Jedoch kann die Ausführung an einem wenig belebten Ort stattfinden. Dies hat das Landgericht Regensburg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im März 2020 wurde ein Strafgefangener in Bayern das erste Mal seit Haftantritt ausgeführt. Der Gefangene saß wegen eines schweren Gewaltverbrechens seit dem Jahr 2012 eine lebenslange Haftstrafe ab. Gegen die Art und Weise der
Das Landgericht Regensburg entschied, dass die
Nach Auffassung des Landgerichts sei zudem die
Das Landgericht hielt den Ort der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 31.03.2022
Quelle: Landgericht Regensburg, ra-online (vt/rb)
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