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Landgericht Regensburg, Urteil vom 08.12.2009
2 S 244/09 -

Unfall bei Ausfahrt aus einer Tiefgarage mit vorbeifahrenden Pkw

Ausfahrenden Autofahrer trifft überwiegende Schuld an dem Unfall

Autofahrer müssen aus Tiefgaragen besonders vorsichtig herausfahren. Der ausfahrende Fahrer haftet bei einem Unfall mit - auch wenn das andere Fahrzeug zu schnell war. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Regensburg hervor, das einen Autofahrer zur überwiegenden Mithaftung verurteilte, der bei der Ausfahrt mit einem zu schnell fahrenden Fahrzeug zusammenstieß.

In dem zugrunde liegenden Fall fuhr ein BMW-Fahrer aus einer Tiefgarage auf einen davor gelegenen Parkplatz. Bei der Ausfahrt aus der Garage nutzte der Fahrer den an der Ausfahrt angebrachten Verkehrsspiegel nicht. Er stieß mit einem zu schnell vorbeifahrenden Pkw zusammen.

Gericht: Ausfahrender Fahrer haftet zu 60 Prozent für den Schaden

Der unvorsichtige BMW-Fahrer musste für den Schaden zu 60 Prozent haften. Das Gericht erläuterte, dass auf Parkplätzen zwar in erster Linie das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme gelte. Allerdings müsse ein Fahrer, der eine Tiefgarage verlasse, genauso vorsichtig sein wie jemand, der aus einem verkehrsberuhigten Bereich in den fließenden Verkehr hineinfahre. Damit treffe den BMW-Fahrer die überwiegende Schuld. Verstärkend komme hinzu, dass die Sicht für den BMW-Fahrer bei der Ausfahrt von einer Mauer versperrt gewesen sei und er daher noch aufmerksamer hätte sein müssen.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.10.2010
Quelle: ra-online, Verkehrsrechtsanwälte

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