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Ein Professor der Fachhochschule Regensburg ist mit seiner Klage gegen die Betreiber der Bewertungsplattform MeinProf.de gescheitert. Die über ihn eingestellten Äußerungen sind von der Meinungsfreiheit umfasst, urteilten die Richter.
Die Qualität der Hochschullehre ist in den Blickpunkt der Öffentlichkeit gerückt. Durch MeinProf kommt Bewegung in die deutsche Hochschullandschaft, und in vielen Fällen konnte schon eine Verbesserung der Lehrqualität festgestellt werden. Ein
Das Landgericht Regensburg folgte der Argumentation des Professors nicht und wies die Klage ab. Der
Die Richter stellten die Unterscheidung zwischen einer Tatsachenbehauptung und einer Äußerung, die auf Werturteilen beruht heraus. Soweit ein Text Werturteile und Tatsachenbehauptungen enthalte, werde der Text grundsätzlich in seiner Gesamtheit von der Schutzwirkung des Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG (Meinungsfreiheit) erfasst. Hierauf könnten sich die Portalbetreiber berufen, solange die Grenze zu Beleidigungen oder
Das Zitat "Er und ein PC, dass (sic!) passt leider nicht"! möge zwar eine den Kläger subjektiv in seiner Selbstachtung durchaus treffende Negativbewertung sein, eine persönliche Missachtung des Klägers oder gar das Ziel der persönlichen Diffamierung sah das Gericht hierin jedoch (noch) nicht. Hier müsse auch berücksichtigt werden, dass der Kommentator selber bedauert, dass er die Aussage so für richtig halte, anders wäre das Wort "leider" im Zitatzusammenhang nicht zu verstehen.
Auch der Kommentar "Eigentlich kann man den Prof. gar nicht bewerten..." müsse im Hinblick auf mögliche
Genauso gelte dies für den Kommentar "Was soll man da noch sagen. Man muss ihn erlebt haben." Es sei nicht ersichtlich, inwiefern dieser Kommentar nun negativ oder positiv gewertet werden solle, zumal die Bewertungen, im Vergleich zu den anderen eher positiver ausfielen.
Auch der Kommentar nach der ersten Einzelbewertung zur Veranstaltung KO ... lasse die Bewertung als
Auf MeinProf können Studierende ihre Lehrveranstaltungen bewerten und so nicht nur ihren Kommilitonen bei der Kurswahl helfen, sondern auch ihren Dozenten Feedback für deren Lehrleistung geben. Das Portal existiert seit nunmehr 3 Jahren und konnte inzwischen weit über 330.000 studentische Meinungen einsammeln. Auf dieser Grundlage wurden 2007 und 2008 erstmals Rankings deutscher Hochschulen herausgegeben, die allein die Lehrqualität der Dozenten berücksichtigen. Bereits 2007 scheiterte ein
Ein ähnlicher Streit ist um die
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.03.2009
Quelle: ra-online (pt)
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Dokument-Nr. 7583
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