wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Osnabrück, Urteil vom 10.12.2018
7 O 1610/18 -

Erben haben keinen Anspruch auf Wertersatz für verlorengegangene Zahnprothese des Vaters

Erbengemeinschaft ist Ersatzanspruch auf fiktiver Grundlage verwehrt

Das Landgericht Osnabrück hat entschieden, dass eine Erbengemeinschaft keinen Anspruch auf Wertersatz für eine im Krankenhaus verloren gegangene Zahnprothese des Vaters hat. Da ein Anspruch auf Ersatz nur für den Fall einer tatsächlichen Neuanfertigung einer Prothese besteht, bleibt der Erbengemeinschaft ein Ersatzanspruch auf fiktiver Grundlage - ohne Neuanfertigung einer Prothese - verwehrt.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Vater der Klägerin befand sich im Sommer 2017 in stationärer Behandlung in einer Klinik in Lingen. Trägerin der Klinik ist die Beklagte. Im Laufe des stationären Aufenthalts verschwand die Zahnprothese des Vaters und konnte nicht mehr aufgefunden werden. Eine Verständigung mit dem Vater war wegen seiner erheblichen kognitiven Einschränkungen nur sehr eingeschränkt möglich. Nach dem Tod des Vaters verlangte die Klägerin für die Erbengemeinschaft Wertersatz in Höhe von 6.055,95 Euro für die verlorene Prothese. Die Klägerin war der Auffassung, die Beklagte müsse den Schaden ersetzen, der durch den Verlust der Prothese entstanden sei. Die Beklagte habe eine ihr obliegende Obhutspflicht verletzt, jedenfalls sei ein Organisationsmangel gegeben. Weil die Prothese bereits in Gebrauch gewesen sei, verlange sie nicht die ursprünglichen Herstellungskosten in Höhe von rund 9.000 Euro, sondern nach sogenanntem Abzug "neu für alt" lediglich rund 6.000 Euro.

Anspruch ist zweckgebunden und besteht nur für den Fall einer tatsächlichen Neuanfertigung einer Prothese

Das Landgericht Osnabrück wies die Klage ab. Der Verlust einer Zahnprothese wirke in erster Linie auf nicht-materieller Ebene. Die Beeinträchtigung treffe den persönlichen, nicht in Geld messbaren Bereich. Die Zahnprothese diene wesentlich der Herstellung von körperlichen Fähigkeiten wie der Nahrungsaufnahme und dem unbeeinträchtigten Sprechen. Es gehe daher im Ergebnis um eine Kompensation für die fortdauernde Beeinträchtigung der Persönlichkeit. Ein solcher Anspruch sei zweckgebunden und bestehe nur für den Fall einer tatsächlichen Neuanfertigung einer Prothese. Auch ein bei einem Unfall Verletzter könne nur dann Heilbehandlungskosten verlangen, wenn er sich tatsächlich behandeln lasse, nicht aber, wenn er eine Behandlung ablehne und er nur "fiktiv" solche Kosten geltend mache. Aus diesem Grund sei auch der Erbengemeinschaft ein Ersatzanspruch auf fiktiver Grundlage - ohne Neuanfertigung einer Prothese - verwehrt.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.12.2018
Quelle: Landgericht Osnabrück/ra-online

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/LG-Osnabrueck_7-O-161018_Erben-haben-keinen-Anspruch-auf-Wertersatz-fuer-verlorengegangene-Zahnprothese-des-Vaters.news26809.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 26809 Dokument-Nr. 26809

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.