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Wenn eine Gemeinde Verkehrsschilder unklar aufstellt, muss sie für den daraus entstehenden Schaden haften. Das hat das Landgericht Osnabrück entschieden.
Im Januar 2003 befuhr Herr S. mit dem PKW der Klägerin die Große Straße in Dissen. Hierbei handelt es sich um die frühere Bundesstraße 68, die zum damaligen Zeitpunkt in eine Gemeindestraße umgestaltet wurde, allerdings in dem fraglichen Abschnitt noch durch
Das Landgericht Osnabrück hat rechtskräftig entschieden, dass der Unfallgegner die Hälfte des Schadens in Höhe von 1.250,- € zu tragen hat. Aufgrund der widersprüchlichen Verkehrsregelung falle keinem der Unfallbeteiligten ein Verkehrsverstoß zur Last. Für die Unfallfolgen hätten daher beide lediglich aufgrund der allgemeinen Betriebsgefahr der Fahrzeuge zu gleichen Teilen einzustehen. An diesem Verfahren war auch die Stadt Dissen als Streitverkündete beteiligt.
Mit ihrer weiteren Klage verlangt die Klägerin nunmehr den Ersatz der noch offenen 1.250,- € von der Stadt. Zur Begründung hat sie angeführt, dass die Gemeinde den Unfall durch die unklare Vorfahrtsregelung schuldhaft verursacht habe. Die Gemeinde hat eine Verantwortung für den Schaden zurückgewiesen, da ihrer Meinung nach den Fahrer des klägerischen Pkw ein erhebliches
Das Landgericht Osnabrück hat der Klage stattgegeben. Zur Begründung hat das Gericht ausgeführt, dass die Beklagte der Klägerin für den entstandenen Schaden aufgrund einer
Auch treffe dem PKW-Fahrer kein
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.12.2006
Quelle: Landgericht Osnabrück, ra-online (pm/rb)
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Dokument-Nr. 3436
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