wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Osnabrück, Urteil vom 18.01.2018
4 O 1603/17 -

Kein Rücktrittsrecht für Käufer bei mangelhaftem Traktor

Nachweis einer erfolglos verstrichenen Nachbesserungsfrist

Ist eine gekaufte Sache mangelhaft, muss der Verkäufer dafür einstehen. Der Käufer kann aber grundsätzlich nicht sofort vom Kaufvertrag zurücktreten. Vielmehr muss er vorher dem Verkäufer Gelegenheit geben, die Mängel zu beseitigen und ihm hierzu eine angemessene Frist setzen. Erst wenn die Mängel innerhalb der Frist nicht beseitigt werden, besteht ein Recht zum Rücktritt vom Kaufvertrag. Dies hat das Landgericht Osnabrück entschieden.

Im hier zu entscheidenden Fall kaufte im Dezember 2016 der Kläger einen Traktor Deutz 100.06 von dem Beklagten. Es wurde ein Kaufpreis von 11.500,- € vereinbart. Der Beklagte verpflichtete sich dabei, vor Übergabe des Traktors verschiedene Arbeiten an diesem vorzunehmen, u.a. sollte die Fahrzeugelektrik überarbeitet werden, die Reifen sollten gewechselt werden und die zu tief hängenden Kotflügel sollten hochgesetzt werden. Der Kläger leistete eine Anzahlung in Höhe von 11.000,- € und beauftragte eine Spedition mit der Abholung des Traktors.

Keine Mangelbehebung erfolgt

Als der Traktor am 06.03.2017 zum Kläger geliefert wurde, monierte der Kläger, dass die vereinbarten Arbeiten nicht durchgeführt worden seien; außerdem habe er weitere Mängel festgestellt. Der Beklagte ließ den Schlepper darauf hin wieder abholen. Der Kläger setzte dem Beklagten eine letzte Frist bis zum 10.05.2017 zur Reparatur und erklärte am 19.05.2017 den Rücktritt vom Kaufvertrag.

Kein Rücktrittsrecht des Käufers

Dem Käufer des Traktors steht kein Recht zum Rücktritt vom Kaufvertrag zu. Dem Kläger sei nicht der Nachweis gelungen, dass die Frist verstrichen sei, ohne dass der Beklagte eine Reparatur durchgeführt habe. Vielmehr könne nicht ausgeschlossen werden, dass der Traktor bereits vor Ablauf der Frist in einen mangelfreien Zustand versetzt worden sei. Das Gericht war nach persönlicher Anhörung des Klägers und Vernehmung eines Zeugen nicht davon überzeugt, dass der Traktor bei Ablauf der Frist am 10.05.2017 noch nicht repariert war. Die Frist sei daher nicht erfolglos verstrichen. Nach der Entscheidung ist der Verkäufer lediglich verpflichtet, angefallene Transportkosten in Höhe von 593,81 € zu bezahlen, weil er einen unnützen Transport des Traktors veranlasst habe.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.01.2018
Quelle: Landgericht Osnabrück/ ra-online

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/LG-Osnabrueck_4-O-160317_Kein-Ruecktrittsrecht-fuer-Kaeufer-bei-mangelhaftem-Traktor~N25411

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 25411 Dokument-Nr. 25411

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.