wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Osnabrück, Urteil vom 18.06.2020
35 KLs 3/18 -

Ehemalige Lehrerin muss wegen Betruges in Tateinheit mit Urkundenfälschung ins Gefängnis

Gesamt­frei­heits­strafe von 2 Jahren und 10 Monaten tat- und schuldangemessen

Das Landgericht Osnabrück hat eine 68-jährige ehemalige Realschullehrerin wegen Betruges in Tateinheit mit Urkundenfälschung in 112 Fällen zu einer Gesamt­frei­heits­strafe von 2 Jahren und 11 Monaten verurteilt. Daneben ordnete das Gericht die Einziehung des Wertes des erlangten Geldes in Höhe von EUR 903.558,30 an. Das Urteil entsprach damit im Wesentlichen einer ersten Entscheidung des Landgerichts Osnabrück in dieser Sache aus dem Jahr 2018, die der Bundesgerichtshof zwischenzeitlich teilweise aufgehoben hatte.

Im vorliegenden Fall hatte die Angeklagte über einen Zeitraum von mehr als vier Jahren in 112 Fällen Rezepte gefälscht. Diese Fälschungen nutzte sie zur Täuschung der Beihilfestelle des Landes Niedersachsen, die bei Beamten einen Teil der Kosten für Heilbehandlungen trägt. Dazu trug die Angeklagte heimlich jeweils eine größere Menge an Medikamenten auf den Rezepten ein, als tatsächlich verschrieben worden waren, und reichte diese bei der Beihilfestelle ein. In der Folge erhielt die Angeklagte Erstattungen für Medikamente, die sie tatsächlich weder bezahlt noch erhalten hatte.

Angeklagte erschlich sich insgesamt ca. 900.000 Euro

So erschlich sich die Angeklagte insgesamt einen Betrag in Höhe von ca. EUR 900.000,00. Das Landgericht Osnabrück hatte die Angeklagte wegen dieser Taten bereits im November 2018 zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 10 Monaten verurteilt. Dieses Urteil hatte der Bundesgerichtshof jedoch im Sommer 2019 teilweise aufgehoben. Der BGH bestätigte damals den Schuldspruch und die Feststellungen zur Sache. Aus Sicht des Bundesgerichtshofs war jedoch mit Blick auf das Strafmaß noch näher zu prüfen, ob der Angeklagten eine besondere Strafmilderung zugutekommen musste, weil sie der Verwertung großer Teile ihres privaten Vermögens noch im Ermittlungsverfahren zugestimmt hatte. So konnte bereits im Ermittlungsverfahren ein Betrag von ca. EUR 700.000,00 generiert werden, der für die Schadenswiedergutmachung zur Verfügung steht.

Gesamtfreiheitsstrafe wegen Anzahl der Taten und Höhe des Schadens angemessen

Die Kammer kam zu dem Ergebnis, dass auch unter Berücksichtigung dieses Aspekts für die vor dem Landgericht zu verhandelnden Taten eine Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren und 10 Monaten tat- und schuldangemessen sei. Allerdings war die Angeklagte zwischenzeitlich vom Amtsgericht Osnabrück wegen eines Straßenverkehrsdelikts zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Diese noch nicht vollstreckte Strafe war in die neu zu bildender Gesamtstrafe durch Umrechnung in Haftzeit mit einzubeziehen. Dadurch fiel die Freiheitsstrafe im Ergebnis nun insgesamt sogar einen Monat höher aus als in der ersten Entscheidung.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.06.2020
Quelle: Landgericht Osnabrück, ra-online (pm/ku)

Vorinstanz:
  • Landgericht Osnabrück Urteil 11/2018 Az.: 3 StR 184/19
Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/LG-Osnabrueck_35-KLs-318_Ehemalige-Lehrerin-muss-wegen-Betruges-in-Tateinheit-mit-Urkundenfaelschung-ins-Gefaengnis.news28865.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 28865 Dokument-Nr. 28865

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.