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Regelt ein Erbauseinandersetzungsvertrag die Überlassung einer Wohnung zu seinem sehr geringen Nutzungsentgelt gegen Übertragung des Erbteils, so liegt ein Mietvertrag vor. Eine Räumungsvollstreckung nach § 794 Abs. 1 Nr. 5 ZPO kommt dann nicht in Betracht. Dies hat das Landgericht Osnabrück entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Durch einen notariellen Erbauseinandersetzungsverfahren wurde einem Erben im Jahr 2012 eine zum Nachlass gehörende und in Niedersachsen gelegene Einliegerwohnung überlassen. Im Gegenzug übertrug er die Erbteile an der Wohnung. Zudem musste er 300 EUR monatlich als Entschädigung zahlen. Im Jahr 2021 beantragte die Wohnungseigentümerin auf Basis der notariellen Vereinbarung die Räumung der Wohnung. Die zuständige Obergerichtsvollzieherin verweigerte dies aber. Sie hielt die
Das Landgericht Osnabrück bestätigte die Entscheidung der Obergerichtsvollzieherin. Der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.10.2021
Quelle: Landgericht Osnabrück, ra-online (zt/GE 2021, 1123/rb)
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Dokument-Nr. 30938
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