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Landgericht Osnabrück, Urteil vom 11.10.2013
12 O 2885/12 -

Erfundene Vergewaltigung: 80.000 Euro Schmerzensgeld für Falschaussage

Versäumnisurteil gegen Heidi K. aus Bad Rothenfelde

Das Landgericht Osnabrück hat gegen die 49-jährige Lehrerin Heidi K. aus Bad Rothenfelde, die zum Gerichtstermin nicht erschienen ist, ein Versäumnisurteil erlassen und sie zur Zahlung eines Schmerzensgeldes i.H.v. 80.000,- € verurteilt.

Das Gericht hat damit der Zivilklage der Tochter und Alleinerbin des im Juni letzten Jahres verstorbenen Horst Arnold stattgegeben. Sie verlangt Schmerzensgeld für das Leid, welches ihr Vater durch die Aussage der Beklagten erlitten habe. Die Tochter behauptet, dass Heidi K. die Vergewaltigung erfunden habe und ihr Vater unschuldig im Gefängnis gesessen habe. Aufgrund der Aussage der Beklagten hatte das Landgericht Darmstadt am 24.06.2002 Horst Arnold wegen einer angeblich am 28.08.2001 begangenen Vergewaltigung zu einer Freiheitsstrafe von 5 Jahren verurteilt, die er vollständig verbüßte. In einem Wiederaufnahmeverfahren hob das Landgericht Kassel im Juli 2011 das Urteil des Landgerichts Darmstadt auf und sprach Herrn Arnold wegen erwiesener Unschuld frei.

Einspruch möglich

Die Beklagte hat jetzt die Möglichkeit, binnen zwei Wochen nach Zustellung des schriftlichen Urteils Einspruch einzulegen. Dann müsste die Kammer einen neuen Termin zur mündlichen Verhandlung anberaumen und über die Klage neu entscheiden. Sollte kein Einspruch eingelegt werden, wird das Urteil rechtskräftig.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.10.2013
Quelle: ra-online, Landgericht Osnabrück (pm/pt)

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