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Das Landgericht Osnabrück hat gegen die 49-jährige Lehrerin Heidi K. aus Bad Rothenfelde, die zum Gerichtstermin nicht erschienen ist, ein Versäumnisurteil erlassen und sie zur Zahlung eines Schmerzensgeldes i.H.v. 80.000,- € verurteilt.
Das Gericht hat damit der Zivilklage der Tochter und Alleinerbin des im Juni letzten Jahres verstorbenen Horst Arnold stattgegeben. Sie verlangt
Die Beklagte hat jetzt die Möglichkeit, binnen zwei Wochen nach Zustellung des schriftlichen Urteils Einspruch einzulegen. Dann müsste die Kammer einen neuen Termin zur mündlichen Verhandlung anberaumen und über die Klage neu entscheiden. Sollte kein Einspruch eingelegt werden, wird das Urteil rechtskräftig.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.10.2013
Quelle: ra-online, Landgericht Osnabrück (pm/pt)
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Dokument-Nr. 16980
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