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Die Klägerin aus Wardenburg wurde im Frühjahr 2003 auf einen sog. „Schenkkreis“ aufmerksam. Dieser „Schenkkreis“ war als „Schneeball- oder Pyramidensystem“ aufgebaut, bei dem der Einsatz der auf der untersten Ebenen stehenden acht Mitspieler an die an der Spitze stehende Person weitergereicht wird, die dann ausscheidet. Anschließend rücken die Spieler der drei nächsten Stufen eine Stufe hoch. Zur Weiterfinanzierung müssen weitere „Geber“ gefunden werden.
Die Klägerin verlangte mit ihrer vor dem Amtsgericht Oldenburg erhobenen Klage die
Zur Begründung führte das Amtsgericht im Wesentlichen an, ein Rückzahlungsanspruch könnte sich zwar grundsätzlich daraus ergeben, dass es sich bei den Schenkungen in diesem „Schenkkreis“ um sittenwidrige und damit nichtige Zuwendungen gehandelt habe. Der Klägerin sei diese
Auf die gegen diese Entscheidung eingelegte Berufung der Klägerin hat das Landgericht Oldenburg das amtsgerichtliche Urteil aufgehoben und die Beklagte zur
Das Landgericht begründete die abändernde Entscheidung u.a. mit der Erwägung, dass es nicht darauf ankommen könne, ob die Klägerin von der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.07.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des LG Oldenburg vom 11.07.2008
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Dokument-Nr. 6349
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