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Verwechselt ein Autofahrer eine Baustellenausfahrt mit einer Autobahnausfahrt, weil die Beschilderung missverständlich und falsch positioniert wird, so steht ihm ein Schadensersatzanspruch unter Beachtung eines Mitverschuldens zu. Dies hat das Landgericht Nürnberg-Fürth entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall klagte eine Fahrzeughalterin auf Zahlung von Schadensersatz nachdem die Fahrerin ihres Fahrzeugs bei einer Autobahnfahrt eine
Das Amtsgericht Schwabach wies die Schadensersatzklage ab. Die
Das Landgericht Nürnberg-Fürth entschied zu Gunsten der Klägerin. Ihr stehe grundsätzlich ein Anspruch auf Schadensersatz zu. Denn die Beklagte habe ihre Verkehrssicherungspflicht verletzt. Durch die
Die Klägerin müsse sich aber nach Auffassung des Landgerichts ein
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.11.2019
Quelle: Landgericht Nürnberg-Fürth, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 28062
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