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Erst wenn ein Wohnungseigentümer auch in das Grundbuch eingetragen ist, muss er das Hausgeld zahlen. Dies hat das Landgericht Nürnberg-Fürth entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall erwarb ein Mann von seiner Mutter deren
Die Richter des Berufungsgerichts gaben jedoch dem ehemaligen Käufer Recht. Nur wer selbst als
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.10.2009
Quelle: ra-online, Mietrechtsanwälte
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