kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Ein Durchsuchungsbeschluss ist rechtswidrig, wenn dieser keine Angaben dazu enthält, welches konkrete Handeln oder Unterlassen dem Beschuldigten vorgeworfen wird. Allein die Angabe des Straftatbestands ist nicht ausreichend. Dies hat das Landgericht Nürnberg-Fürth entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Januar 2023 erließ ein Ermittlungsrichter am Amtsgericht Nürnberg einen
Das Landgericht Nürnberg-Fürth entschied zu Gunsten des Beschuldigten. Der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.07.2023
Quelle: Landgericht Nürnberg-Fürth, ra-online (vt/rb)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/LG-Nuernberg-Fuerth_12-Qs-2423_Rechtswidriger-Durchsuchungsbeschluss-wegen-fehlender-Angabe-des-zur-Last-gelegten-Handelns-oder-Unterlassens~N33066
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 33066
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.