wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Nürnberg-Fürth, Beschluss vom 15.03.2023
12 Qs 23/23 -

Ablehnung einer Wohnungs­durchsuchung nach einer offensichtlich pseudonymisierten Anzeige

Fehlen eines für die Durchsuchung erforderlichen Anfangsverdachts

Eine Wohnungs­durchsuchung kann unzulässig sein, wenn die Personalien und Telefonnummer des Anzeigenerstatters offensichtlich gefälscht sind. In diesem Fall kann es am erforderlichen Anfangsverdacht fehlen. Dies hat das Landgericht Nürnberg-Fürth entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Frühjahr 2023 beantragte die Staatsanwaltschaft beim Amtsgericht Nürnberg den Erlass eines Durchsuchungsbeschlusses. Hintergrund dessen war die Anzeige eines Mannes, wonach seine Großmutter "einen Revolver im Schrank" habe, "schwer kriminell" sei und Mitglied in der rumänischen Mafia sei. Bereits im Jahr 2022 kam es zu einer Wohnungsdurchsuchung wegen des Verdachts der Impfpassfälschung, wegen der sie auch verurteilt wurde. Bei der Durchsuchung wurde keine Schusswaffe gefunden. Das Amtsgericht lehnte den Erlass des Durchsuchungsbeschlusses ab. Da die Personalien und die Telefonnummer des Anzeigenerstatters offensichtlich gefälscht waren, bestehe kein Anfangsverdacht. Gegen diese Entscheidung richtete sich die Beschwerde der Staatsanwaltschaft.

Kein Erlass eines Durchsuchungsbeschlusses

Das Landgericht Nürnberg-Fürth bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts. Ein Durchsuchungsbeschluss sei nicht zu erlassen, da es an einem Anfangsverdacht fehle. Vage Anhaltspunkte und bloße Vermutungen reichen nicht aus. So liege der Fall hier. Die Beschuldigte sei nicht die Großmutter des Anzeigenerstatters. Der vermeintliche Revolver sei nicht als scharfe Waffe identifiziert, eine Scheinwaffe oder ein Schreckschuss- oder Gasrevolver seien nach dem Wortlaut der Anzeige möglich. Die Durchsuchung im Jahr 2022 habe keine Schusswaffe zutage gefördert. Die Beschuldigte sei bis auf die Verurteilung zu einer Geldstrafe wegen der Impfpassfälschung nicht vorbestraft und damit beschäftigt, ihren 88-jährigen Ehemann zu pflegen. Nach alldem habe dem Landgericht die Fantasie gefehlt, die Beschuldigte als "schwer kriminell in der rumänischen Mafia" einzuordnen.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.04.2023
Quelle: Landgericht Nürnberg-Fürth, ra-online (vt/rb)

Vorinstanz:
  • Amtsgericht Nürnberg, Beschluss
    [Aktenzeichen: 57 Gs 1949/23]
Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/LG-Nuernberg-Fuerth_12-Qs-2323_Ablehnung-einer-Wohnungsdurchsuchung-nach-einer-offensichtlich-pseudonymisierten-Anzeige~N32834

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 32834 Dokument-Nr. 32834

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.