wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Neuruppin, Urteil vom 17.02.2010
14 NS 146/09 -

Tragen des Nazi-Sweatshirts "CONSDAPLE" unter einer halboffenen Jacke ist strafbar - ohne Jacke nicht

In "CONSDAPLE" versteckt sich die Buchstabenfolge "NSDAP" - Strafbarkeit wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen

Wer ein T-Shirt mit der Aufschrift "CONSDAPLE" trägt, kann sich nach Auffassung des Landgerichts Neuruppin strafbar machen. In dem Namen der Marke versteckt sich die Buchstabenfolge "NSDAP". Bei der Strafbarkeit kommt es allerdings darauf an, wie das T-Shirt getragen wird. Das Landgericht Neuruppin bestätigte mit seiner Entscheidung ein Urteil des Amtsgerichts Prenzlau.

Im zugrunde liegenden Fall trug ein junger Mann auf dem Templiner Stadtfest 2009 unter seiner grüngefleckten Armeejacke mit Kapuze ein schwarzes T-Shirt mit der Aufschrift "CONSDAPLE" und der Abbildung eines Reichsadlers in weißer Farbe. Nachdem er der Jacke zunächst komplett geschlossen gehalten hatte, öffnete er später die Jacke. Ihm war warm geworden. Dabei waren die ersten und letzten Buchstaben des Markennamens nicht sichtbar, so dass die die Buchstabenfolge "NSDAP" ins Auge fiel.

Strafbarkeit wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen

Das Amtsgericht Prenzlau verurteilte den Mann wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu sechs Monaten Haft. Grund für das harte Urteil war, dass der Mann vorher schon einmal wegen einer Tat verurteilt wurde und sich in der Bewährungszeit befand. Das Landgericht Neuruppin bestätigte dieses Urteil.

Der Mann habe sich eines Vergehens des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen gemäß §§ 86 Abs. 1 Nr. 4, 86a Abs. 1 Nr. 1 und 2 StGB schuldig gemacht. Dabei könne es dahinstehen, ob aus der Sicht eines unbefangenen Betrachters allein schon die in dem Kunstwort CONSDAPLE enthaltene Buchstabenfolge NSDAP den genannten Straftatbestand erfülle.

Vorliegend sei die genannte Buchstabenfolge in zweierlei Hinsicht besonders hervorgehoben und zwar zunächst durch den über der Buchstabenfolge angebrachten stilisierten Reichsadler. Eine weitere Hervorhebung erfolgte durch die Trageweise des T-Shirts, die in der Weise erfolgte, dass durch eine darüber getragenen, geöffnete Lederjacke die Anfangs- und Endbuchstaben in der Weise verdeckt wurden, dass im Wesentlichen lediglich noch die inkriminierte Buchstabenfolge NSDAP sichtbar war. Durch diese doppelte Hervorhebung sei jedenfalls der genannte Straftatbestand erfüllt.

Einziehung des T-Shirts

Das Landgericht bestätigte darüber hinaus die vom Amtsgericht beschlossene Einziehung des sichergestellten T-Shirts.

Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm

Vgl. auch die Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm (Beschluss vom 08.10.2003 - 2 Ss 407/03). Die Richter vom OLG Hamm hatten damals einen Mann, der ein Shirt mit gleichem Aufdruck trug, zwar freigesprochen, führten in ihrer Begründung aber aus, dass es auf das konkrete Tragen des Sweatshirts ankomme. Der Mann hatte das Sweatshirt ohne Jacke getragen.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.03.2010
Quelle: ra-online, Landgericht Neuruppin (vt/pt)

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/LG-Neuruppin_14-NS-14609_Tragen-des-Nazi-Sweatshirts-CONSDAPLE-unter-einer-halboffenen-Jacke-ist-strafbar-ohne-Jacke-nicht~N9291

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 9291 Dokument-Nr. 9291

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.