wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht München I, Urteil vom 27.08.2008
9 O 11016/05 -

Behandlungsfehler: Patient erhielt Medikament, das ihm wegen einer anderen Erkrankung nicht hätte verabreicht werden dürfen

Schmerzensgeld nach Behandlungsfehler im Krankenhaus

In einem Rechtsstreit hatte der mittlerweile verstorbene Sohn des Klägers eine Münchner Klinik wegen einer HNO-Operation aufgesucht. Die Operation war fast beendet, als der Patient zur postoperativen Schmerzausschaltung ein Medikament gespritzt bekam - was zu einer Tragödie führte.

Der bekanntermaßen an Asthma leidende Patient reagierte auf das Medikament mit einem Bronchospasmus. Das Gehirn des Patienten wurde für einige Minuten nur unzureichend mit Sauerstoff versorgt. Zwar besserte sich der Zustand des Patienten zunächst. Er blieb aber auch im Aufwachraum bewusstlos und erlitt letztlich einen Hirnschaden. Unklar ist, was im Verlauf einer ganzen Stunde im Aufwachraum passierte: Es fehlt jedwede Aufzeichnung für diesen Zeitraum.

Gericht: Grober Behandlungsfehler

Das Landgericht stellte in diesem Fall nach Anhörung eines Sachverständigen einen groben Behandlungsfehler fest: Das Medikament war nicht nur zu hoch dosiert, es hätte angesichts der Asthmaerkrankung eigentlich gar nicht verabreicht werden dürfen. Im Aufwachraum befand sich der Patient in einem massiven Schockzustand, ohne dass dokumentiert wurde, dass darauf adäquat reagiert wurde. Das Gericht verurteilte die Klinik daher zur Zahlung von Schmerzensgeld, wobei dessen Höhe noch festzustellen ist.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.08.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 51/08 des LG München I vom 27.08.2008

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/LG-Muenchen-I_9-O-1101605_Behandlungsfehler-Patient-erhielt-Medikamentdas-ihm-wegen-einer-anderen-Erkrankung-nicht-haette-verabreicht-werden-duerfen.news6600.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 6600 Dokument-Nr. 6600

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.