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Landgericht München I, Urteil vom 27.08.2008
9 O 11016/05 -

Behandlungsfehler: Patient erhielt Medikament, das ihm wegen einer anderen Erkrankung nicht hätte verabreicht werden dürfen

Schmerzensgeld nach Behandlungsfehler im Krankenhaus

In einem Rechtsstreit hatte der mittlerweile verstorbene Sohn des Klägers eine Münchner Klinik wegen einer HNO-Operation aufgesucht. Die Operation war fast beendet, als der Patient zur postoperativen Schmerzausschaltung ein Medikament gespritzt bekam - was zu einer Tragödie führte.

Der bekanntermaßen an Asthma leidende Patient reagierte auf das Medikament mit einem Bronchospasmus. Das Gehirn des Patienten wurde für einige Minuten nur unzureichend mit Sauerstoff versorgt. Zwar besserte sich der Zustand des Patienten zunächst. Er blieb aber auch im Aufwachraum bewusstlos und erlitt letztlich einen Hirnschaden. Unklar ist, was im Verlauf einer ganzen Stunde im Aufwachraum passierte: Es fehlt jedwede Aufzeichnung für diesen Zeitraum.

Gericht: Grober Behandlungsfehler

Das Landgericht stellte in diesem Fall nach Anhörung eines Sachverständigen einen groben Behandlungsfehler fest: Das Medikament war nicht nur zu hoch dosiert, es hätte angesichts der Asthmaerkrankung eigentlich gar nicht verabreicht werden dürfen. Im Aufwachraum befand sich der Patient in einem massiven Schockzustand, ohne dass dokumentiert wurde, dass darauf adäquat reagiert wurde. Das Gericht verurteilte die Klinik daher zur Zahlung von Schmerzensgeld, wobei dessen Höhe noch festzustellen ist.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.08.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 51/08 des LG München I vom 27.08.2008

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