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15.000,00 € Schmerzensgeld - zu dieser Zahlung verurteilte das Landgericht München I die Stadt München als Trägerin eines Münchner Krankenhauses. Grund: Zwei Druckgeschwüre infolge mangelnder Pflege.
Die fast siebzigjährige Klägerin hatte im Jahr 2003 einen Schlaganfall erlitten und war deshalb für einen Monat im Krankenhaus behandelt worden. Kurz nach ihrer Entlassung wurden zwei Druckgeschwüre am Steißbein sowie unterhalb des linken Knies festgestellt. In der Folge traten weitere Druckgeschwüre auf. Die Klägerin wurde daraufhin insgesamt fünf Mal operiert bis ihr schließlich der linke
Die Klägerin ging davon aus, dass sämtliche Druckgeschwüre und damit auch die
Der vom Gericht bestellte Sachverständige stellte nun fest, dass die Klägerin nicht nur im Krankenhaus der Beklagten, sondern auch anschließend im
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.01.2009
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 04/09 des LG München I vom 14.01.2009
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Dokument-Nr. 7268
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