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Landgericht München I, Urteil vom 12.04.2007
5HK O 23424/06 -

Siemens-Bilanzen bestätigt

Gericht weist Klage auf Feststellung der Nichtigkeit der drei letzten Jahresabschlüsse ab

Das Landgericht München hat die Klage eines Siemens-Aktionärs auf Feststellung der Nichtigkeit der drei letzten Jahresabschlüsse der Siemens AG abgewiesen.

Das Landgericht München I verhandelte über die bilanziellen Auswirkungen der in jüngster Zeit bei der Siemens AG aufgedeckten mutmaßlichen Schmiergeldzahlungen.

Ein Aktionär hatte Klage auf Feststellung der Nichtigkeit der letzten drei Jahresabschlüsse erhoben. Er argumentierte, dass die Zahlungen für vermeintliche Beratungsleistungen, bei denen es sich tatsächlich um Schmiergeld gehandelt haben soll, steuerrechtlich nicht als Aufwand hätten verbucht werden dürfen; daher bestünden offensichtlich Steuernachzahlungsforderungen; diese seien aber in den Jahresabschlüssen der letzten Jahre nicht berücksichtigt gewesen, weswegen die Bilanzen unrichtig gewesen seien. Auf der Aktivseite der Bilanzen hätten zudem die Rückzahlungsansprüche gefehlt, die die Siemens AG gegen die Empfänger der ungerechtfertigten Zuwendungen habe.

Der Vorsitzende der auf aktienrechtliche Streitigkeiten spezialisierten 5. Kammer für Handelssachen, Dr. Helmut Krenek, wies darauf hin, dass Rückzahlungsansprüche erst dann aktiviert werden dürften, wenn diese ausreichend feststünden. Dies sei bislang nur in einem Fall gegeben. Zudem führten sowohl eine (mögliche) Unterbewertung von Aktivposten als auch die Überbewertung von Passivposten (durch zu niedrig angesetzten Steueraufwand) "nur dann zur Nichtigkeit des Jahresabschlusses, wenn damit eine wesentliche Beeinträchtigung der Bilanzdarstellung erfolgt. Mit Blick auf einen durchschnittlichen Jahresbetrag von € 60 Mio. der derzeit von der Staatsanwaltschaft untersuchten Zahlungen einerseits und einer Bilanzsumme der Beklagten zwischen € 63,6 Mrd. und € 64,5 Mrd., einem Jahresüberschuss von € 1,01 Mrd. bis € 2,18 Mrd. und einem bilanziellen Eigenkapital von ca. € 14,6 Mrd. bis € 16,15 Mrd. im fraglichen Zeitraum andererseits kann von einer solchen wesentlichen Beeinträchtigung nicht ausgegangen werden. Der Jahresabschluss stellt insoweit kein "Zerrbild" der wirtschaftlichen Verhältnisse der Beklagten dar."

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.04.2007
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 25/07 des LG München I vom 12.04.2007

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